Aktuelle Kanzlei-Infos
Liebe Kunden!
Wir haben uns Gedanken gemacht, wie wir trotz aller Herausforderungen wieder ein Stück Normalität in unseren Kanzleialltag bringen können um weiterhin der perfekte Ansprechpartner für Sie zu sein.
1. Telefonische Erreichbarkeit:
Sie erreichen uns telefonisch in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00- 16:00 Uhr und Freitag von 08:00- 12:00 Uhr!
Falls wir gerade nicht persönlich abheben können, ist unser e-Office für Sie erreichbar. Dort können Sie problemlos Ihren Namen und Telefonnummer, sowie auch Ihr Anliegen deponieren, oder Sie schicken Ihr Anliegen an das jeweilige Team:
Beratung:
Personalverrechnung:
Rechnungswesen:
Allgemeine Anliegen:
2. Abgabe der Unterlagen:
Sie finden im Innenbereich neben der Kanzleitür im Erdgeschoss einen großen Postkasten (siehe Bild). Dort können Sie jederzeit unabhängig von unserer Anwesenheit (MO bis DO 08:00-16:00 und FR 08:00-12:00) Ihre Belege bzw. Unterlagen abgeben.
Drücken Sie dafür den Türknopf mit der Aufschrift „ebit“, die Eingangstüre öffnet sich automatisch und Sie haben Zugang zu unserem Postkasten. Dieser ist diebstahlsicher und eignet sich auch für A4 Ordner. Dadurch können Sie die Belegabgabe ab 1.10.2021 ganz nach Ihren persönlichen zeitlichen Wünschen gestalten.
Falls Sie Interesse an einer digitalen Anlieferung haben, ersuchen wir um Kontaktaufnahme.
3. Abholung von Unterlagen und Belegen
Um Unterlagen abzuholen ersuchen wir Sie ab 1.10.2021 mit Ihrem zuständigen Betreuer einen Kurztermin individuell zu vereinbaren! Bei diesem persönlichen Termin können Sie eventuelle Anliegen besprechen und Ihre Unterlagen in Empfang nehmen.
4. Besprechungstermine
Sie können jederzeit gegen telefonische Voranmeldung oder via E-Mail mit einem unserer Mitarbeiter Ihren persönlichen Wunschtermin vereinbaren.
5. Kurzbesprechungen
Auch für kurzfristige persönliche Besprechungen bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme.
ebit Postkasten
Wir setzen auf
Digitalisierung

Digitale Kanzlei DATEV
Steuern Digital
Einsatz modernster Technik
News –
wir halten Sie auf dem Laufenden
Kurz-Info: Aufbewahrungsfristen für COVID-19-Förderungen

Grundsätzlich sind für steuerliche Zwecke Bücher, Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen im Original gemäß BAO sieben Jahre hindurch aufzubewahren. Auch bisher gab es von dieser Grundregel schon einige Ausnahmen, v.a. im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetz, wo teilweise längere Fristen beachtet werden müssen. Durch die Vielzahl von Fördergebern i.Z.m. COVID-19-Förderungen sind auch in diesem Bereich unterschiedliche Aufbewahrungsfristen für die Förderunterlagen geregelt. Anbei ein Überblick über die Aufbewahrungsfristen der Unterlagen der wichtigsten COVID-19-Förderungen.
COVID-19 Förderung | Aufbewahrungsfrist |
Kurzarbeitsbeihilfe | 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung |
AWS Investitionsprämie | 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung |
Fixkostenzuschuss/ FKZ 800 | 7 Jahre nach Abschluss des Fördervertrags |
Ausfallsbonus | 7 Jahre nach Abschluss des Fördervertrags |
Verlustersatz | 7 Jahre nach Abschluss des Fördervertrags |
Härtefallfonds | 7 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der gesamten Förderung |
NPO Unterstützungsfonds | 7 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der gesamten Förderung |
Bild: © Adobe Stock - MQ-Illustrations
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