Aktuelle Infos
Digitale Kanzlei DATEV
Steuern Digital
Einsatz modernster Technik
News –
wir halten Sie auf dem Laufenden
Artikel zum Thema: Nebentätigkeiten
Kurz-Info: Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Land- und Forstwirtschaft ab 2023
Die land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen gem. Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 sind wie folgt und erstmals für die Veranlagung 2023 angehoben worden:
- Anhebung der Jahresumsatzgrenze für die Anwendung der Pauschalierungsverordnung auf 600.000 €.
- Anhebung der Einheitswert-Grenze des Betriebes für die Anwendung der Teilpauschalierung auf 165.000 €.
- Anhebung der Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 45.000 €.
Bild: © Adobe Stock - ValentinValkov
© ebit Steuerberatung - Unternehmensberatung - Wirtschaftsprüfung | Klienten-Info