Aktuelle Kanzlei-Infos
Liebe Kunden!
Wir haben uns Gedanken gemacht, wie wir trotz aller Herausforderungen wieder ein Stück Normalität in unseren Kanzleialltag bringen können um weiterhin der perfekte Ansprechpartner für Sie zu sein.
1. Telefonische Erreichbarkeit:
Sie erreichen uns telefonisch in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00- 16:00 Uhr und Freitag von 08:00- 12:00 Uhr!
Falls wir gerade nicht persönlich abheben können, ist unser e-Office für Sie erreichbar. Dort können Sie problemlos Ihren Namen und Telefonnummer, sowie auch Ihr Anliegen deponieren, oder Sie schicken Ihr Anliegen an das jeweilige Team:
Beratung:
Personalverrechnung:
Rechnungswesen:
Allgemeine Anliegen:
2. Abgabe der Unterlagen:
Sie finden im Innenbereich neben der Kanzleitür im Erdgeschoss einen großen Postkasten (siehe Bild). Dort können Sie jederzeit unabhängig von unserer Anwesenheit (MO bis DO 08:00-16:00 und FR 08:00-12:00) Ihre Belege bzw. Unterlagen abgeben.
Drücken Sie dafür den Türknopf mit der Aufschrift „ebit“, die Eingangstüre öffnet sich automatisch und Sie haben Zugang zu unserem Postkasten. Dieser ist diebstahlsicher und eignet sich auch für A4 Ordner. Dadurch können Sie die Belegabgabe ab 1.10.2021 ganz nach Ihren persönlichen zeitlichen Wünschen gestalten.
Falls Sie Interesse an einer digitalen Anlieferung haben, ersuchen wir um Kontaktaufnahme.
3. Abholung von Unterlagen und Belegen
Um Unterlagen abzuholen ersuchen wir Sie ab 1.10.2021 mit Ihrem zuständigen Betreuer einen Kurztermin individuell zu vereinbaren! Bei diesem persönlichen Termin können Sie eventuelle Anliegen besprechen und Ihre Unterlagen in Empfang nehmen.
4. Besprechungstermine
Sie können jederzeit gegen telefonische Voranmeldung oder via E-Mail mit einem unserer Mitarbeiter Ihren persönlichen Wunschtermin vereinbaren.
5. Kurzbesprechungen
Auch für kurzfristige persönliche Besprechungen bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme.
ebit Postkasten
Wir setzen auf
Digitalisierung

Digitale Kanzlei DATEV
Steuern Digital
Einsatz modernster Technik
News –
wir halten Sie auf dem Laufenden
Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer

Mit 30.6.2022 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz, Türkei, Großbritannien) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Frist gilt aber auch für ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU. Diese können bis zum 30.6.2022 einen Antrag auf Rückerstattung der österreichischen Vorsteuern für das Jahr 2021 stellen. Die Frist ist nicht verlängerbar! Zuständig für die Anträge ist das Finanzamt Graz-Stadt (Antragstellung mit dem Formular U5 und bei erstmaliger Antragstellung Fragebogen Verf 18). Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind dem Antrag im Original beizulegen.
Nicht zu verwechseln ist der Termin mit der Frist für die Vorsteuervergütung innerhalb der EU, welche erst am 30. September 2022 endet. Anträge für dieses Vergütungsverfahren müssen elektronisch via FinanzOnline eingebracht werden.
Bild: © Zerbor - AdobeStock
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