Aktuelle Kanzlei-Infos
Liebe Kunden!
Wir haben uns Gedanken gemacht, wie wir trotz aller Herausforderungen wieder ein Stück Normalität in unseren Kanzleialltag bringen können um weiterhin der perfekte Ansprechpartner für Sie zu sein.
1. Telefonische Erreichbarkeit:
Sie erreichen uns telefonisch in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00- 16:00 Uhr und Freitag von 08:00- 12:00 Uhr!
Falls wir gerade nicht persönlich abheben können, ist unser e-Office für Sie erreichbar. Dort können Sie problemlos Ihren Namen und Telefonnummer, sowie auch Ihr Anliegen deponieren, oder Sie schicken Ihr Anliegen an das jeweilige Team:
Beratung:
Personalverrechnung:
Rechnungswesen:
Allgemeine Anliegen:
2. Abgabe der Unterlagen:
Sie finden im Innenbereich neben der Kanzleitür im Erdgeschoss einen großen Postkasten (siehe Bild). Dort können Sie jederzeit unabhängig von unserer Anwesenheit (MO bis DO 08:00-16:00 und FR 08:00-12:00) Ihre Belege bzw. Unterlagen abgeben.
Drücken Sie dafür den Türknopf mit der Aufschrift „ebit“, die Eingangstüre öffnet sich automatisch und Sie haben Zugang zu unserem Postkasten. Dieser ist diebstahlsicher und eignet sich auch für A4 Ordner. Dadurch können Sie die Belegabgabe ab 1.10.2021 ganz nach Ihren persönlichen zeitlichen Wünschen gestalten.
Falls Sie Interesse an einer digitalen Anlieferung haben, ersuchen wir um Kontaktaufnahme.
3. Abholung von Unterlagen und Belegen
Um Unterlagen abzuholen ersuchen wir Sie ab 1.10.2021 mit Ihrem zuständigen Betreuer einen Kurztermin individuell zu vereinbaren! Bei diesem persönlichen Termin können Sie eventuelle Anliegen besprechen und Ihre Unterlagen in Empfang nehmen.
4. Besprechungstermine
Sie können jederzeit gegen telefonische Voranmeldung oder via E-Mail mit einem unserer Mitarbeiter Ihren persönlichen Wunschtermin vereinbaren.
5. Kurzbesprechungen
Auch für kurzfristige persönliche Besprechungen bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme.
ebit Postkasten
Wir setzen auf
Digitalisierung

Digitale Kanzlei DATEV
Steuern Digital
Einsatz modernster Technik
News –
wir halten Sie auf dem Laufenden
Erhöhung der Kategorie-Mietzinse

Bedingt durch die hohe Inflation ist es mit 1. Juni bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr zu einer Anhebung der Kategorie-Mietzinse gekommen. Der Kategorie-Mietzins ist die Basismiete für Mietverträge, welche zwischen 1.1.1982 und 28.2.1994 abgeschlossen wurden. Bedeutsamer Parameter für die Erhöhung der Kategorie-Mietzinse ist der 5 % - Schwellenwert, d.h. wenn der Verbraucherpreisindex (VPI) um 5 % seit der letzten Anhebung gestiegen ist, kommt es zu einer Anhebung der Kategorie-Mietzinse.
Die erhöhten Werte können bei Neuverträgen bereits seit Juni 2022 vereinbart werden und sind nachfolgend dargestellt. Bestehende Mietzinse können frühestens mit Juli 2022 valorisiert werden.
Kategorie | neuer Tarif | bisher |
A | 4,01 | 3,8 |
B | 3,01 | 2,85 |
C | 2,00 | 1,90 |
D brauchbar | 2,00 | 1,90 |
D | 1,00 | 0,95 |
Bild: © Adobe Stock - Andrii Yalanskyi
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Sommerzeit = Ferialjobzeit 🧑💻☀ Was steuerlich zu beachten ist, welche Auswirkungen sich in der Sozialversicherung ergeben und wie die Zuverdienstgrenzen hinsichtlich der Familienbeihilfe aussehen haben wir zusammengefasst: www.ebit-plus.at/news/steuernews/?kicat=2&filter_year=2022&filter_month=06&navcat=&art_id=2662
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