Amendments for overseas assembly

January 2011

Categories: Client Information
HOMENewsAmendments for overseas assembly
Amendments for overseas assembly

Die seit 1979 geltende Regelung, dass die Bezüge von Mitarbeitern österreichischer Konzerne, die abroad an der Planung und Montage von Industrieanlagen bzw. am Abbau von Rohstoffen arbeiten, bei mehr als einmonatiger Tätigkeit von der Lohnsteuer befreit sind, wurde vom Constitutional Court am 30.9.2010 mit Wirkung 31.12.2010 aufgehoben. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde eine auf zwei Jahre befristete Transitional arrangement geschaffen. Demnach soll das Steuerprivileg stufenweise auslaufen, so dass im Jahr 2011 still 66% und im Jahr 2012 still 33% der Bezüge für begünstigte Auslandstätigkeiten tax-free gestellt werden. Die Befreiungsbestimmung wurde dabei auf Arbeitgeber in der EU, EWR und der Schweiz bzw. auf Drittstaaten-Arbeitgeber mit Betriebsstätten in diesen Ländern ausgeweitet. Zu beachten ist auch, dass mit der (zunächst nur teilweisen) Lohnsteuerpflicht die Bezüge auch der Sozialversicherung unterliegen und damit auch die Employee associated costs der Unternehmen erhöhen.

Ob mit dieser Neuregelung des Montage-Privilegs wirklich das letzte Wort gesprochen ist bleibt abzuwarten. Es spricht einiges dafür, dass die Koalition noch im Jahr 2011 einen neuen Gesetzesvorschlag einbringen wird, der das bisherige Montage-Privileg europarechtskonform fortsetzen soll. Wir werden Sie in dieser Sache jedenfalls auf dem Laufenden halten.

Image: © Yanik Chauvin - Fotolia

Scroll to Top