New reporting obligation for beneficiaries of private foundations

April 2011

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New reporting obligation for beneficiaries of private foundations

Wie bereits berichtet (KI 02/11) sind ab 1. April 2011 Stiftungsvorstände dazu verpflichtet, die Begünstigten von Privatstiftungen dem zuständigen Tax office unverzüglich To share. Demnach sind die Namen aller zum 31. März 2011 bestehenden oder nach § 5 Privatstiftungsgesetz (PSG) festgestellten Beneficiary dem für die Erhebung der Körperschaftsteuer der Privatstiftung zuständigen Finanzamt bis to 30. Juni 2011 elektronisch nachzumelden. Bei Verletzung dieser Mitteilungspflichten drohen Fines bis zu 20.000 € je verschwiegenem oder nicht vollständig mitgeteiltem Begünstigten.

Erfreulicherweise ist es möglich diese Meldung About FinanzOnline zu erledigen. Dabei sind Namen, Geburtsdatum und Anschrift des Begünstigten elektronisch zu übermitteln. Dem vom BMF veröffentlichten Handbuch zur Durchführung der Online-Meldung folgend sollen auch Zeitpunkt des Beginns as well as the Termination The Begünstigtenstellung zu melden sein, nicht aber etwa Zeitpunkt und Höhe der Zuwendung.

Außerdem haben das BMF und das BMJ (Bundesministerium für Justiz) in einer Mitteilung klargestellt, dass Versicherungsstiftungen and Sparkassenstiftungen sowie Arbeitnehmerförderungs- und Belegschaftsbeteiligungsstiftungen in Hinblick auf die Zielsetzung der Norm Not von der Meldeverpflichtung betroffen sind. Eine entsprechende Aussage soll im Zuge der nächsten Wartung in die Stiftungsrichtlinien aufgenommen werden.

Image: © PascalR - Fotolia

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