Children's holiday camps: now also deductible for food and accommodation costs

August 2011

HOMENewsChildren's holiday camps: now also deductible for food and accommodation costs
Children's holiday camps: now also deductible for food and accommodation costs

Gerade richtig zur Ferienzeit hat eine Änderung im Wartungserlass zu den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) positiv überrascht. Im Zusammenhang mit den Kosten für die Kinderbetreuung in den Ferien konnten bisher im Rahmen des jährlichen Maximalabsetzbetrags für Kinderbetreuungskosten von 2.300 € pro Kind lediglich die Kosten für die Betreuung, nicht aber die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft, steuerlich geltend gemacht werden. Durch die aktuelle Änderung der Rz 884d in den LStR wird bereits für das Jahr 2011 die Absetzbarkeit sämtlicher Kosten in connection with the Childcare durch pädagogisch qualifizierte Personen in den Ferien (z.B. Verpflegung, Unterkunft, Fahrtkosten zum Lager, Kosten für Teilnahme an Sportveranstaltungen) ermöglicht.

Nichts geändert hat sich leider am jährlichen Maximalbetrag von 2.300 € pro Kind. Ist dieser already durch andere laufende Kinderbetreuungskosten (Kinderkarten, Hort, Betriebskindergarten, Babysitten) ausgeschöpft, so profitiert man leider nicht von der Erweiterung der Abzugsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung in den Ferien. Auch an der maximale Altersgrenze von 10 Jahren bzw. von 16 Jahren bei behinderten Kindern hat sich nicht geändert.

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