Funeral expenses as an extraordinary expense

August 2011

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Funeral expenses as an extraordinary expense

An das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung sind die Kriterien Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geknüpft. Begräbniskosten und die Kosten für die Establishment one Grabmals stellen dann außergewöhnliche Belastungen dar, sofern kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Kosten vorhanden ist. Die steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für Begräbniskosten und Grabmalerrichtung ist Each Met 4.000 € begrenzt. Bisher war unklar, ob vom Begriff Begräbniskosten auch die Costs for Totenmahl, Trauer-Blumengestecke and Beileidsdanksagungen umfasst sind. Der Universal Flash Storage hat bereits im Jahr 2007 entschieden, dass die Kosten für einen einfachen „Leichenschmaus“ unter der oben genannten Voraussetzung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind. Der Supreme Administrative Court (31.5.2011, GZ 2008/15/0009) bestätigte nun diese Legal perspective und begründete wie folgt: aus dem ABGB ergibt sich eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung der Costs eines Begräbnisses for close relatives. In Inevitability ergibt sich zudem aus der gesetzlichen Haftung, sofern die Kosten durch die Erbschaft nicht gedeckt sind. Bei der Definition des Begriffes Begräbniskosten stützt sich der VwGH auf die Rechtsprechung des Oh, wonach die Kosten des Totenmahls to den Begräbniskosten zählen, sofern sie ortsüblich und angemessen sind. Die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung sind demnach auch für das Totenmahl, die Blumengestecke und die Beileidsdanksagungen gegeben.

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