Increase in grace period, deferral, and claim interest

August 2011

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Increase in grace period, deferral, and claim interest

Nach mehr als zwei Jahren unveränderter Zinsen hat nun die durch die Erhöhung des Basiszinssatzes durch den EZB-Rat ausgelöste Anpassungsautomatik dazu geführt, dass auch die Stundungs-, Aussetzungs- und Interest on claims entsprechend hinaufgesetzt wurden. Seit 13.7.2011 betragen die entsprechenden Jahreszinsen daher:

ab 13.7.2011 So far
Interest on deferred payment 5,38 % 4,88 %
Deferral interest 2,88 % 2,38 %
Interest on claims 2,88 % 2,38 %

Bekanntlich werden Stundungszinsen für die Stundung von Steuerschulden verrechnet. Deferral interest fallen dann an, wenn gegen eine Steuernachzahlung das Rechtsmittel der Berufung ergriffen wird und anstatt einer Stundung bis zur Entscheidung über die Berufung eine Aussetzung der Einhebung beantragt wird. Anspruchszinsen werden für Steuernachzahlungen und Steuergutschriften bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer ab dem 1.10. des Folgejahres angelastet bzw. gutgeschrieben. Derartige Interest on claims are neither tax-related abzugsfähig noch im Falle einer Gutschrift taxable.

Image: © Tino Neitz - Fotolia

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