Rückwirkende Erhöhung des Kinderbetreuungszuschusses
The steuerfreie Zuschuss durch den Employer zu den Childcare costs was rückwirkend zum 1.1.2013 von 500 € auf 1.000 € pro Jahr erhöht. Unter Kinderbetreuung ist in diesem Zusammenhang die Betreuung in dafür vorgesehenen Einrichtungen bzw. durch professionally qualified individuals zu verstehen. Wesentliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Zuschusses ist neben dem Alter des Kindes – es darf das 10th year of life noch nicht vollendet haben bzw. nicht das 16. Lebensjahr bei Behinderung – die Zweckgebundenheit des Zuschusses. Folglich kann die Payment durch den Arbeitgeber direct an die Childcare facility erfolgen oder der Arbeitgeber gibt Gutscheine aus, welche nur bei entsprechenden Betreuungseinrichtungen einlösbar sind. Schließlich muss der Employee gegenüber dem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung zur Berücksichtigung eines steuerfreien Zuschusses für Kinderbetreuungskosten (Formular L 35) abgeben und es muss gewährleistet sein, dass der Kinderabsetzbetrag im letzten Kalenderjahr für mehr als sechs Monate zugestanden ist.
© ebit Steuerberatung GmbH | Client Information