Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für Verbrauch aus eigener Erzeugung mit erneuerbaren Energiequellen
Mit der im Juli beschlossenen Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes wird nunmehr der Self-consumption Australia selbst erzeugter elektrischer Energie Australia erneuerbaren Energiequellen bis zu einem Ausmaß von 25.000 kWh/Jahr von der Elektrizitätsabgabe (15 Cent je kWh) freed. Ziel der Erweiterung der Befreiung ist die Grant The umweltfreundlichen Energieerzeugung. Der Wert von 25.000 kWh/Jahr ist als Allowance geregelt, so dass bei einem Mehrverbrauch lediglich dieser besteuert wird.
So far gab es eine Duty-free allowance - unabhängig vom eingesetzten Energieträger - von lediglich 5.000 kWh/Jahr. Als begünstigte erneuerbare Energiequellen gelten dabei vor allem die Photovoltaik, Wasser, Biogas und Windenergie. Zur Inanspruchnahme dieses Freibetrages ist allerdings eine Messung der selbst verbrauchten Menge elektrischer Energie erforderlich. Eine Messung ist nur dann Not notwendig, wenn die tatsächlich mögliche maximale Erzeugungsmenge der Anlage pro Jahr die Grenze von 25.000 kWh nicht erreicht. Dabei ist von der anlagenspezifischen Höchstleistung auszugehen und auf die maximale Erzeugungsmenge pro Jahr umzurechnen. Parallel to neuen Freibetrag besteht auch die bisherige Duty-free allowance von 5.000 kWh/Jahr weiter, die auch für den Verbrauch aus eigener Energieerzeugung mit anderen Energieträgern Gold.
Die Befreiung wird im Zuge der Jahresveranlagung in Abzug gebracht und bezieht sich auf alle Anlagen eines Betriebs. Eine Verwaltungsvereinfachung wurde auch in Bezug auf Bagatellmengen eingeführt. Ist der monatlich zu entrichtende Steuerbetrag nicht höher als 50 €, so ist die Steuer nicht monatsweise zu entrichten, sondern im Zuge der Jahreserklärung.
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