Geschäftsführerhaftung als Betriebsausgabe?

September 2014

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Geschäftsführerhaftung als Betriebsausgabe?

Häufig wird die Rechtsform einer GmbH gerade deswegen gewählt, da für Gesellschaftsschulden keine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht und somit die negativen Folgen aus einem wirtschaftlichen Scheitern minimiert werden sollen. In vielen Fällen jedoch sind die Shareholder der GmbH auch gleichzeitig Geschäftsführer. Auf diesem Umweg kann es dazu kommen, dass aufgrund steuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen der Shareholder-manager doch zur Haftung herangezogen werden kann.

Eine dieser Haftungsbestimmungen ist in § 9 BAO geregelt. Geschäftsführer einer GmbH können zur Haftung für Steuern der GmbH herangezogen werden, wenn der Eintritt eines Abgabenausfalls in Folge von Uneinbringlichkeit durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Geschäftsführers bedingt ist. In einem Fall, der die Gerichte beschäftigte, hatte ein GmbH-Geschäftsführer die Abgabenschulden für die GmbH übernommenen und diese Zahlungen in seiner persönlichen Steuererklärung also Exceptional strain geltend gemacht. Der Universal Flash Storage lehnte in zweiter Instanz die Absetzbarkeit als Exceptional strain ab, da das Merkmal der Inevitability also Prerequisite für eine außergewöhnliche Belastung, bei diesen Zahlungen nicht gegeben sei. Der UFS argumentierte, dass der Abgabenausfall in der Dispositionsfreiheit des Geschäftsführers gelegen habe und er die Geschäfte der Gesellschaft auch so hätte führen können, dass kein Abgabenausfall eingetreten wäre. Der Universal Flash Storage verneinte sohin die Abzugsfähigkeit dieser Zahlungen als Exceptional strain.

The Supreme Administrative Court entschied in diesem Fall (GZ 2010/15/0211 vom 22.5.2014), dass der Universal Flash Storage already von Amts wegen hätte prüfen müssen, ob – unter der Voraussetzung, dass keine private Veranlassung besteht - instead from außergewöhnlichen Belastungen Business expenses or. Advertising expenses vorliegen. Der Supreme Administrative Court betonte wie schon in einer früheren Entscheidung, dass Payments one Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus dem Titel der Haftung für Abgaben keine nichtabziehbaren Einlagen in die GmbH darstellen, weil eine solche Haftungsinanspruchnahme auch Geschäftsführer treffen kann, die Not an der Gesellschaft beteiligt sind. Diese Zahlungen stellen also Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar und zwar unabhängig davon, ob der Geschäftsführer an der Gesellschaft beteiligt ist oder nicht.

Bild: © John Hurst - Fotolia

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