Deductibility of childcare costs - requirements for the qualification of the carer
Gemäß § 34 Abs. 9 EStG gelten Aufwendungen für die Betreuung von Kindern u.a. dann als Exceptional strain, wenn die Betreuung in einer öffentlichen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder in einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person (ausgenommen haushaltszugehörige Angehörige) erfolgt.
Laut Erkenntnis des Supreme Administrative Court vom 30.9.2015 (GZ 2012/15/0211) ist der Begriff der pädagogisch qualifizierten Person dahingehend auszulegen, dass zumindest jene Ausbildung gegeben sein muss, welche bei Tagesmüttern und -vätern verlangt wird. Dieses Erkenntnis steht im Widerspruch zur bisherigen Verwaltungspraxis zumal in den Richtlinien der Finanzverwaltung festgelegt ist, dass eine Ausbildung und Weiterbildung zur Kinderbetreuung im Mindestausmaß von 8 bzw. 16 Stunden (bei Personen vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) ausreichend ist, um als pädagogisch qualifizierte Person im Sinne des § 34 Abs. 9 EStG zu gelten. Seitens der Financial administration wurde nun am 4. Jänner 2016 eine Information (BMF-010222/0001-VI/7/2016) herausgegeben, dass trotz The strengeren Auslegung des VwGH für das Jahr 2015 one Ausbildung von 8 bzw. 16 Stunden weiterhin for the steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als ausreichend angesehen wird.
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