Rectification of a VAT double acquisition in triangular transactions
Umsatzsteuerliche Dreiecksgeschäfte sind ein beliebter Weg, Reihengeschäfte von drei Unternehmen aus drei unterschiedlichen Mitgliedstaaten abzuwickeln, indem sie dem mittleren Unternehmer (Erwerber) die Möglichkeit bieten, Waren von einem Unternehmer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat an einen Unternehmer in einem dritten EU-Mitgliedstaat (Recipient) zu verkaufen, without sich im dritten EU-Mitgliedstaat (Empfängerland) umsatzsteuerlich registrieren zu müssen.
Missglückt one Dreiecksgeschäft, so tätigt der mittlere Unternehmer a innergemeinschaftlichen Erwerb aufgrund der Verwendung der österreichischen UID, für den jedoch kein Vorsteuerabzug zusteht, da die Warenbewegung nicht in Österreich, sondern im Empfängerland endet. Ein derartiger innergemeinschaftlicher Erwerb besteht so lange, bis proven wird, dass der innergemeinschaftliche Erwerb I'm Empfängerland der Waren taxed wird. Dieser Proof gelingt in der Regel nur durch eine umsatzsteuerliche Registrierung in diesem Land.
Entsprechend einer BMF-Info (BMF-Info-010219/0105-VI/4/2016 vom 1.3.2016) besteht seit Anfang März eine weitere Möglichkeit, the Proof The Besteuerung im Empfängerland zu erbringen, without sich dort umsatzsteuerlich Register zu müssen. Dazu ist es notwendig, dass im Empfängerland die Vereinfachungsregelungen des Dreiecksgeschäfts trotzdem anwendbar sind und proven wird, dass der Empfänger den Erwerb korrekt besteuert hat. Der Nachweis kann durch eine Bestätigung der Finanzverwaltung des Empfängerlandes erbracht werden. Alternativ dazu kann der Nachweis der Besteuerung auch durch andere Unterlagen (Steuerbescheide or. Steuererklärungen mitsamt nachvollziehbarer Daten aus dem Rechnungswesen des Empfängers, aus denen hervorgeht, dass der Erwerb berücksichtig wurde) erfolgen. Sofern dieser Proof gelingt, besteht auch ohne umsatzsteuerliche Registrierung im Empfängerland die Möglichkeit, das Dreiecksgeschäft zu „sanieren“ und somit einen Doppelerwerb to verhindern.
Diese BMF-Info scheint auf den ersten Blick ein probates Mittel zu sein, um den umsatzsteuerlichen Doppelerwerb vermeiden zu können, ohne sich im Empfängerland umsatzsteuerlich registrieren zu müssen. Es bleibt jedoch to wait, wie einfach es in der Praxis sein wird, von seinem Customers den Nachweis der Besteuerung zu erhalten. Schließlich würde er dadurch betriebsinterne Daten an seinen Lieferanten weitergeben.
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