Group (Consolidated) Taxable Income Base
Nachdem im Bereich der indirekten Steuern (Value Added Tax) schon länger Harmonisierungen innerhalb der EU Mitgliedsstaaten durchgeführt wurden, ist im Bereich der Corporation tax eine derartige Vereinheitlichung noch Zukunftsmusik. Der wohl prominenteste Vorschlag The Europäischen Kommission in diese Richtung ist die „Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)“, bekannter unter dem englischen Begriff „Common Consolidated Corporate Tax Base (CCCTB)“. Besonders für international agierende Konzerne sollen durch die freiwillige Anwendung der CCCTB Einsparungseffekte aufgrund geringerer Rechtsbefolgungskosten (quasi durch den Wegfall unterschiedlicher Steuervorschriften in den verschiedenen Ländern) sowie durch weitreichende grenzüberschreitende Verlustverrechnungsmöglichkeiten erreicht werden.
Zusammenfassung der Ergebnisse und formelhafte Aufteilung auf die Gesellschaften
Das CCCTB-Regime ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass basierend auf (europaweit) einheitlich formulierten Gewinnermittlungsregeln for the gesamte CCCTB-Gruppe ein (konsolidiertes) Gesamtergebnis ermittelt wird und dieses Gesamtergebnis mithilfe einer Aufteilungsformel auf die Gruppenmitglieder aufgeteilt wird. Der jeweilige Anteil an der Bemessungsgrundlage wird dann von dem Mitglied unter Berücksichtigung des lokalen Körperschaftsteuersatzes I'm Country of residence versteuert. Durch das Zusammenfassen und die erneute Verteilung des Gesamtergebnisses der CCCTB-Gruppe kommt es bei den einzelnen Gruppenmitgliedern regelmäßig zur Besteuerung von Bemessungsgrundlagen, welche Not mit jener übereinstimmen, die aus der Besteuerung des Teilergebnisses The einzelnen Gesellschaft resultieren würde. So könnte also auch ein (anteiliger) Gewinn in Österreich to versteuern sein, wenn die CCCTB-Bemessungsgrundlage der gesamten Gruppe Positive ist, jedoch die österreichische Gesellschaft selbst für sich einen Verlust erzielt hat. Abstrakt betrachtet soll es abgesehen vom unterschiedlichen Körperschaftsteuersatz durch CCCTB zu einem geringeren bzw. zumindest transparenteren Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten kommen.
At the Berechnung der CCCTB-Bemessungsgrundlage are für alle Gruppenmitglieder in den verschiedenen Ländern einheitlich steuerpflichtige und -freie Erträge, abzugsfähige und nichtabzugsfähige Aufwendungen, (Sammel)Abschreibungen etc. zu ermitteln. Besonderes Element der CCCTB ist auch die Konsolidierung, die über die bloße Verrechnung positiver und negativer Ergebnisse der Gruppenmitglieder hinausgehen soll. Es sollen dadurch auch die Komplexität und die administrativen Probleme der Konzernverrechnungspreise gelöst werden, da der Arm's length principle („dealing at arm’s lenght principle“) als Maßnahme gegen Gewinnverschiebungen im Konzern an Relevanz verlieren würde. Die „formelhafte Gewinnaufteilung“ schließlich ist vereinfacht betrachtet von den Faktoren Umsatz, Lohnsumme, Beschäftigtenanzahl und Vermögen abhängig, wobei die jeweils beim betreffenden Gruppenmitglied aus den Faktoren ermittelte Summe zur Gesamtsumme aller Gruppenmitglieder in Bezug gesetzt wird.
In administrativer Hinsicht soll die CCCTB ebenso weitreichende Änderungen herbeiführen. Angedacht ist die Schaffung einer Hauptsteuerbehörde, welche im Regelfall die Finanzbehörde der Konzernmuttergesellschaft als Hauptsteuerpflichtige sein wird. Bei der Hauptsteuerbehörde sind alle Steuererklärungen für die CCCTB-Gruppe abzugeben, es wird dort die Veranlagung zur Körperschaftsteuer administriert wie auch Audits und Abänderungen ergangener Bescheide akkordiert. Wichtig ist jedoch, dass die Hauptsteuerbehörde in einem anderen Staat keine Betriebsprüfung durchführen kann, jedoch kann sie die lokale Steuerbehörde to a Business audit der entsprechenden lokalen Gesellschaft auffordern.
CCCTB oder doch CCTB?
Ob, in welcher Form und when CCCTB Realität werden wird, ist noch nicht abzuschätzen. Letztes Jahr hat die Europäische Kommission nun einen zweistufigen Prozess vorgeschlagen, um die beträchtlichen Änderungen im Zuge der Harmonisierung der Körperschaftsteuer doch noch erfolgreich umsetzen zu können. In einem ersten Schritt sollen demnach die Regeln für eine gemeinsame (Körperschaftsteuer)Bemessungsgrundlage (daher nur CCTB) implementiert werden und in einem zweiten Schritt die Konsolidierung folgen (dann wieder CCCTB). Anders ist auch der Zugang zur C(C)CTB, da dieses Regime nunmehr für große Unternehmensgruppen verpflichtend werden soll, für andere Unternehmen soll die Anwendung, wie bisher angedacht, freiwillig bleiben.
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