Maßnahmen vor Jahresende 2020 - Für Arbeitgeber

November 2020

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Maßnahmen vor Jahresende 2020 - Für Arbeitgeber

Tax and contribution-free benefits for employees (per employee p.a.)

  • Corona-Prämie (einmalige Bonuszahlung aufgrund der Corona-Krise) bis zu 3.000 €;
  • Company events (e.g. Christmas party) €365;
  • Benefits in kind (e.g. Christmas gift) €186;
  • Voluntary social benefits for the works council fund, and for the remediation of disaster damage;
  • Free or subsidised use of facilities and amenities provided by the employer for all or certain groups of employees (e.g. kindergartens, sports facilities or company libraries, but not a discounted gym or parking spaces);
  • Future provision (e.g. life and survivorship insurance, health insurance, shares in pension investment funds or pension fund contributions) up to €300;
  • Freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke am Arbeitsplatz von bis zu 8 € pro Arbeitstag (bis 1.7.2020 noch 4,4 €);
  • Zuschuss für Kinderbetreuungskosten 1.000 € (pro Kind);
  • Mitarbeiterrabatte auf Produkte des Unternehmens, die nicht höher als 20% sind, führen zu keinem Sachbezug. Diese 20% sind eine Freigrenze, d.h. wird ein höherer Rabatt gewährt, liegt prinzipiell ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, von dem im gesamten Kalenderjahr nur 1.000 € (Freibetrag) steuerfrei sind;
  • Mitarbeiterbeteiligung: für den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Unternehmensanteilen an Mitarbeiter besteht ein jährlicher Freibetrag pro Mitarbeiter i.H.v. 3.000 €. Seit dem 1.1.2018 gibt es auch die Möglichkeit der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Aktien bis zu einem Wert von 4.500 € pro Jahr in steuer- und sozialversicherungsbefreiter Form. Voraussetzung ist, dass eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung die Aktien bis zum Ende des Dienstverhältnisses treuhändig verwaltet.

Bild: © Adobe Stock - jirsak

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