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Umsatzsteuersenkung für Gastronomie und Kultur
Trotz der Kurzfristigkeit (insbesondere für die Umstellung der Kassensysteme) soll die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Gastronomie und Kultur ab 1.7.2020 in Kraft treten. Für den 30. Juni wurde eine Sondersitzung des Nationalrats anberaumt, in der die bisherigen Umsatzsteuersätze auf fünf Prozent von 1.7.2020 bis 31.12.2020 gesenkt werden sollen.
Der 5%-Satz soll insbesondere für Speisen und Getränke im Rahmen der Gastronomie, Bücher, Broschüren, Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler, Theater- und Musikveranstaltungen, Filmvorführungen, Museenbetrieb usw. gelten.
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