Artikel zum Thema: Energiekosten
ABC der Kostenrechnung
Die Kostenrechnung ist eines der wesentlichen Instrumente unternehmerischen Handelns, da sie die Grundlagen für zahlreiche betriebliche Entscheidungen und Kalkulationen liefert, insbesondere für die Preisbildung, die kalkulatorische Ergebnisermittlung, die Optimierung des betrieblichen Leistungsprogrammes sowie die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Der Kostenbegriff
Kosten entstehen durch den bewerteten Einsatz von Produktionsfaktoren (zB Material, Personal) zur Erstellung von Sach- und Dienstleistungen. Sie ergeben sich in der Regel aus dem Produkt aus Einsatzmengen und Preis eines Produktionsfaktors.
Im folgenden soll das System der betrieblichen Kosten- und Erfolgsrechnung dargestellt werden:
Kostenartenrechnung
Die Kostenartenrechnung gliedert die Kostenarten nach verrechnungstechnischen Erfordernissen. Eine Möglichkeit der Gliederung besteht in der Zusammenfassung typischer Gruppen wie Personalkosten, Materialkosten, etc. oder nach der Entstehung. Eine weitere Gliederungsmöglichkeit ist die Trennung in variable und fixe Kostenteile, d.h. nach der Abhängigkeit bzw. Unabhängigkeit vom Beschäftigungsgrad.
Kostenstellenrechnung
Eine Kostenstelle ist eine Einheit, die Kosten und Leistungen sammelt. Es soll aufgezeigt werden, wo welche Kosten angefallen sind und welche Leistungen dafür erbracht wurden. Der wesentliche Gedanke der Kostenstellenrechnung ist die Kostenkontrolle. Durch die Gegenüberstellung von SOLL- und IST-Kosten kann die Wirtschaftlichkeit der Führung der Kostenstelle festgestellt und bei Wirtschaftlichkeitsabweichungen notwendige Maßnahmen ergriffen werden.
Kostenträgerrechnung (Preiskalkulation)
Unter "Kostenträger" versteht man jene Leistungen (Produkte, Dienstleistungen), die vom Markt bezahlt werden und die daher die angefallenen Kosten "tragen" können. Einzelkosten (auch direkte Kosten genannt) umfassen dabei jene Kosten, die unmittelbar mit der Leistungserstellung in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise Fertigungslöhne und Fertigungsmaterial. Gemeinkosten sind Kosten, die den einzelnen Kostenträgern nur anteilsmäßig zugerechnet werden können, wie Energiekosten, Reparaturkosten, Raummieten, etc. Die Zurechnung dieser Kosten erfolgt in Form von Zuschlags- oder Verrechnungssätzen.
Abschließend werden die Ausgestaltungsformen bzw. die Unterschiede dargestellt.
Vollkostenrechnung
Die Vollkostenrechnung lastet den einzelnen Kostenträgern sämtliche durch sie verursachte Kosten an (fixe und variable Kosten). Sowohl in der Literatur als auch in der Praxis werden folgende Kritikpunkte geäußert:
- Änderungen des Beschäftigungsgrades führen zu falschen Kostensätzen
- kurfristige Preisuntergrenzen können nicht bestimmt werden
- die Ermittlung des Break-even-Point ist nicht möglich
- nur unzureichende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit
Teilkostenrechnung
Wesentlich aussagekräftiger ist die Teilkostenrechnung. Im Gegensatz zur Vollkostenrechnung werden variable und fixe Kosten getrennt erfasst. Die Vorteile der Teilkostenrechnung stellen sich wie folgt dar:
- Ermittlung der Deckungsbeiträge
- Ermittlung von Opportunitätskosten
- Verbesserung der Kontrolle von Verantwortungsträgern
- Erleichterung des Soll-Ist Vergleiches durch gesonderte Erfassung der Fixkosten.
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