Artikel zum Thema: Abmeldung
Verpflichtende elektronische Zustellung von Behörden an Unternehmen
Die Entwicklung der digitalen Kommunikation schreitet immer weiter fort. Daher wird nun die Kommunikation auf elektronischem Weg zwischen Privaten bzw. Unternehmen und Behörden weiter ausgebaut. Der elektronische Verkehr umfasst damit auch die elektronische Zustellung (E-Zustellung).
Bis spätestens 01.01.2020 sind alle Unternehmen verpflichtet an der elektronischen Zustellung teilzunehmen, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen bzw. im Firmenbuch eingetragen sind; ausgenommen sind nur jene Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzsteuergrenze (Kleinunternehmer) nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind oder jene Unternehmen die nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen - zB keine internetfähige Hardware vorhanden ist.
Vorerst sind keine Sanktionen für die „Nicht Teilnahme“ an der E-Zustellung vorgesehen. Die Behörde wird weiterhin eine Zustellung auf dem Postweg vornehmen.
Unternehmer, die automatisch in das Teilnehmerverzeichnis übernommen werden, erhalten eine Information über ihre Übernahme mittels Benachrichtigung in der Databox von FinanzOnline.
Sollte für Unternehmen in FinanzOnline keine E-Mail-Adresse hinterlegt sein oder wurde auf die elektronische Zustellung gemäß Bundesabgabenordnung verzichtet, dann können diese Teilnehmer nicht automatisch übernommen werden, da die verpflichtende Verständigung über neue Nachrichten via E-Mail nicht möglich wäre. Ziel ist es jedoch, diese Teilnehmer zu einer Registrierung zur elektronischen Zustellung anzuregen.
Die von den Behörden elektronisch übermittelten Zustellstücke werden auf dem Unternehmensserviceportal www.usp.gv.at (USP) in ein kostenloses elektronisches Postfach („Mein Postkorb“) zugestellt.
Zur Nutzung des Anzeigemoduls „Mein Postkorb“ muss das Unternehmen über ein USP-Konto und zumindest einen USP-Anwender mit der Rolle „Postbevollmächtigter“ verfügen.
Die Zustellung gilt ab dem ersten Werktag (Samstag gilt nicht als Werktag) nach der Versendung der E-Mail-Verständigung als bewirkt, ausgenommen
- die E-Mail-Verständigung ist nicht beim Empfänger eingelangt, doch gilt die Zustellung mit dem dem Einlangen der E-Mail-Verständigung folgenden Tag innerhalb der Abholfrist als erfolgt.
- Weiter gelten Dokumente nicht als zugestellt, wenn der Empfänger von der E-Mail- Verständigung keine Kenntnis hatte oder von dieser zwar Kenntnis hatte, aber während der Abholfrist nicht bloß vorübergehend abwesend war und die Zustellstücke nicht abrufen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem das Dokument abgeholt werden könnte.
Jedes Zustellstück wird 2 Wochen in dem Postkorb aufbewahrt. Wird es nicht geöffnet, wird es gelöscht, doch gilt es – abgesehen von den genannten Ausnahmefällen - dennoch als zugestellt!!!
Das Anzeigemodul des USP hat den Empfänger unverzüglich via E-Mail davon zu verständigen, dass ein Dokument für ihn zur Abholung bereitliegt. Diese elektronische Verständigung ist an die dem Teilnehmerverzeichnis bekanntgegebene elektronische Adresse des Empfängers zu versenden. Ab 01.12.2019 ist mit elektronischen Zustellungen seitens der Behörde im Anzeigemodul zu rechnen. Erledigungen der Finanzbehörden werden weiterhin in FinanzOnline zugestellt und zusätzlich zur Information über das Anzeigemodul des USP angezeigt.
Die Anmeldung am USP kann mit unterschiedlichen Authentifizierungsniveaus erfolgen. Je nach Art der Authentifizierung unterscheiden sich die Zugriffs- und Abrufsmöglichkeiten:
Bisher konnten Unternehmen der Teilnahme an der E-Zustellung bis 01.01.2020 durch Abmeldung aus dem Teilnehmerverzeichnis wiedersprechen. Dieser Widerspruch verliert allerdings mit 01.01.2020 seine Wirksamkeit.
Falls Sie noch nicht am Unternehmensserviceportal registriert sind, finden Sie weitere Informationen unter https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/home/registrieren.html
Ihr ebit Team
© ebit Steuerberatung - Unternehmensberatung - Wirtschaftsprüfung | Klienten-Info