Artikel zum Thema: Budgetbegleitgesetz
Vorsteuerabzug bei Vermietung einer Immobilie zu Wohnzwecken durch eine Privatstiftung
Die Vermietung und Verpachtung ist mit 10% umsatzsteuerpflichtig sofern eine unternehmerische Tätigkeit gegeben ist und die Vermietung zu Wohnzwecken erfolgt. Der VwGH (GZ 2008/13/0046 vom 19.10.2011) hatte sich unlängst mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Vermietung (zu Wohnzwecken) durch eine Privatstiftung an den...
Erfolgte Kürzungen bei Familienbeihilfe nicht verfassungswidrig
Bekanntlich wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 seit Beginn des Jahres die Altersobergrenze für die Auszahlung der Familienbeihilfe auf 24 Jahre bzw. in Ausnahmefällen auf 25 Jahre herabgesetzt . Darüber hinaus wurde auch die erst im Jahr 2008 eingeführte 13. Familienbeihilfe gestrichen und durch ein „...
Budgetbegleitgesetz 2011 beschlossen - Kapitalbesteuerung neu
Nachdem wir bereits über die Maßnahmen zur Budgetsanierung berichtet haben (KI 11/10) werden nun seither eingetretene Änderungen aufgezeigt wie auch wesentliche Punkte des Budgetbegleitgesetzes 2011 , das Ende Dezember vom Nationalrat und vom Bundesrat beschlossen wurde, dargestellt. Neuregelung der Kapitalbesteuerung Wie...
Änderungen für Auslandsmontage
Die seit 1979 geltende Regelung, dass die Bezüge von Mitarbeitern österreichischer Konzerne, die im Ausland an der Planung und Montage von Industrieanlagen bzw. am Abbau von Rohstoffen arbeiten, bei mehr als einmonatiger Tätigkeit von der Lohnsteuer befreit sind, wurde vom Verfassungsgerichtshof am 30.9.2010 mit Wirkung...
Ausgabenverteilungsmöglichkeit bei Vermietung und Verpachtung anstelle des Verlustvortrags
Der VfGH hat ja unlängst die Einschränkung des Verlustvortrags auf betriebliche Einkünfte und somit die Nichtanwendbarkeit bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit Ablauf 31.12.2011 als verfassungswidrig erkannt (KI 05/10). Als Gesetzesreparatur wird im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 für...
Maßnahmen vor Jahresende 2010 - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen,...