Artikel zum Thema: Grund und Boden
Hauptwohnsitzbefreiung - es bleibt bei der Begrenzung von 1.000 m2
Veräußerungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht (Immobilienertragsteuer), wenn sie dem Verkäufer durchgehend ab der Anschaffung oder Herstellung (hier gilt der Zeitpunkt der Fertigstellung) und für mindestens 2 Jahre (1. Tatbestand) oder für mindestens 5...
"Gebäudestandard Bronze" als Voraussetzung für die erweiterte beschleunigte Abschreibung von Wohngebäuden
Die im Rahmen des Konjunkturpakets "Wohnraum und Bauoffensive" eingeführte erhöhte AfA für Wohngebäude ist an diverse Voraussetzungen geknüpft ( siehe dazu Beitrag aus dem Mai 2024 ). Die schnellere Abschreibung von Wohngebäuden ist für Neubauten möglich, welche zwischen 1.1.2024 und 31.12.2026...
Änderung Liebhabereiverordnung - längere Betrachtungszeiträume
Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen Gewinn bzw. Gesamtüberschuss erwarten lassen, fallen unter den Begriff "Liebhaberei" und sind für die Einkommensteuer unbeachtlich. Daraus entstehende Verluste dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. Eine große Rolle spielt die Liebhaberei...
Grundstücksvermietung durch Gemeinde - zivilrechtliche Kriterien sind maßgebend
Der VwGH hatte sich (GZ Ra 2021/13/0082 vom 20.9.2023) mit dem Sachverhalt zu beschäftigten, in dem eine Gemeinde ein Grundstück - konkret eine Sport- und Freizeitanlage - an einen Sportverein vermietete. Dabei sei zur Umsatzsteuerpflicht optiert worden und zugleich auf die unechte Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet...
Gebäudeentnahme zu steuerlichen Buchwerten
Bei Entnahmen von bebauten Grundstücken aus dem betrieblichen in den privaten Bereich kommt grundsätzlich der Teilwert zum Ansatz, wodurch die im betrieblichen Bereich entstandenen stillen Reserven aufgedeckt und einer Besteuerung unterworfen werden. Eine solche Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen erfolgte oftmals...
Abgabenänderungsgesetz 2023 - Begutachtungsentwurf veröffentlicht
Ende April 2023 ist das Abgabenänderungsgesetz 2023 im Status des Begutachtungsentwurfs veröffentlicht worden. Ausgewählte Aspekte sollen nachfolgend überblicksmäßig dargestellt werden. Die außerbetriebliche Nutzung (z.B. für Wohnzwecke) leerstehender Betriebsgebäude soll steuerlich erleichtert...