Artikel zum Thema: Hochwasser
Rechtzeitige Geltendmachung der Sonderprämien zusammen mit den Steuererklärungen
Für die Geltendmachung der Sonderprämien sind in den Steuererklärungen E1 bzw. K1 diese nicht nur in den betreffenden Kennzahlen anzuführen (vgl. Klienten-Info 8/2006), sondern auch die folgenden Formulare gleichzeitig beim Finanzamt einzureichen : E 108c: für Forschung, Bildung und Lehrlingsausbildung E...
Steuersparcheckliste 2006 - Teil 1: Für Unternehmer
Steuerbegünstigte Gewinnbesteuerung :: Begünstigungsarten - Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG Ab 1. Jänner 2007 steht diese Begünstigung allen natürlichen Personen zu, die den Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen- Ausgabenrechnung) ermitteln. Die Fördergrenze liegt bei...
Steuersparende Maßnahmen vor Jahresende
Vermeidung der Nachversteuerung des nicht entnommenen Gewinnes gem. § 11a EStG Sinkt in den folgenden 7 Jahren - unter Außerachtlassung eines Verlustes - das Eigenkapital, erfolgt insoweit die Nachversteuerung des zeitlich am weitesten zurückliegenden begünstigt besteuerten nicht entnommenen Gewinnes mit dem halben...
2006 Neu im Steuer- und Wirtschaftsrecht - 1. Unternehmerbereich
Stand bei Redaktionsschluss 1. Unternehmerbereich 1.1. Unternehmensgesetzbuch (UGB eingeführt mit HaRÄG BGBl. I 120/2005) löst ab 1.1.2007 HGB ab. Der bisherige Kaufmannsbegriff wird abgeschafft. Das Gesetz gilt für jede unternehmerische Betätigung , wodurch es auch zu einer Änderung des...
Grunderwerbsteuerbefreiung für Ersatzerwerb infolge Hochwasserkatastrophe 2005
Laut Erlass des BMF kann das Finanzamt - bei Vorliegen folgender Voraussetzungen - von der Erhebung der Grunderwerbsteuer Abstand nehmen: Die Gegenleistung für das Ersatzgrundstück übersteigt nicht den gemeinen Wert des vom Hochwasser betroffenen Grundstückes. Dieser Wert ist dem Finanzamt gegenüber glaubhaft zu...
Steuerliche Erleichterungen für Hochwassergeschädigte 2005
Ähnlich wie im Jahre 2002 (Klienten-Info Sept. 2002) bestehen auch für2005 entsprechende steuerliche Begünstigungen wie folgt: Verspätungs- sowie Säumniszuschläge fallen nicht an, wenn spätestens 2 Monate nach Eintritt der Katastrophe die versäumten Maßnahen nachgeholt werden, bzw. ein...