Artikel zum Thema: Zuverdienstgrenze
Ferialjobs - Steuer und Sozialversicherung schneiden auch im Sommer mit
Ferialjobs ermöglichen das Sammeln von Praxiserfahrungen sowie das „Hineinschnuppern“ in interessante Berufsfelder. Nicht zuletzt werden aber gerade in den Sommermonaten Ferialjobs dazu genutzt, um Geld dazuzuverdienen bzw. die Urlaubskassa aufzubessern. Damit (im Nachhinein) keine unangenehmen Konsequenzen eintreten,...
Aufgepasst bei "Ferialjobs" - Steuer, Sozialversicherung & Co können unangenehm überraschen
Ferialjobs bieten regelmäßig die Möglichkeit, in interessante Berufsfelder „hineinzuschnuppern“ und erste Praxiserfahrungen zu sammeln. Darüber hinaus eignet sich gerade die vorlesungsfreie Sommerzeit, um Geld hinzuzuverdienen . Damit allerdings diesbezüglich keine unrealistischen Erwartungen entstehen,...
Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld
Im Parlament wurde am 13.6.2013 die Novelle zum Kinderbetreuungsgeld beschlossen, welche mit 1.1.2014 wirksam wird. Die Änderungen betreffen einige Detailpunkte und sollen vor allem Härtefälle vermeiden: Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und der Beihilfe zum...
Kinderbetreuungsgeld und Zuverdienstmöglichkeiten: ein Überblick für Selbständige
Seit Anfang 2010 stehen fünf Varianten des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) zur Auswahl: vier Pauschalvarianten und eine einkommensabhängige Variante. Mit der Kindergeldregelung soll zum einen erwerbsorientierten Frauen die Verwirklichung des Kinderwunsches erleichtert werden, zum anderen soll die Karenzmöglichkeit für...
Jobben im Sommer - "Achtung" vor Steuer, Sozialversicherung & Co
Die Sommermonate eignen sich naturgemäß zum Sammeln erster Berufserfahrungen und bieten eine gute Möglichkeit, Studium und Ausbildung mitzufinanzieren, etwas auf die Seite zu legen oder aber dem lang ersehnten Auto finanziell ein Stück näher zu kommen. Damit keine unrealistischen Erwartungen an die endgültige...
Vorsicht bei "Zuverdienst" und Familienbeihilfebezug
Durch die Familienbeihilfe sollen die Kosten , welche Eltern aufgrund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern entstehen, ausgeglichen werden. Die Familienbeihilfe kann grundsätzlich nicht nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bezogen werden, sondern bis zur Vollendung des 24. bzw. in...