Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2010

September 2010

Categories: Client Information
HOME• News• Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2010
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2010

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Companies Register Court hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2009 per 30.9.2010 zu erfolgen. Davon betroffen sind Companies with capital and Hidden capital companies (in particular GmbH & Co KG), where the revenues were generated in the last twelve months before the balance sheet date Exceeded 70,000 € haben. Keine Offenlegungspflicht besteht für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften. Die Einreichung des Jahresabschlusses dürfen nicht nur Wirtschaftstreuhänder sondern auch u.a. Bilanzbuchhalter, Selbständige Buchhalter, Rechtsanwälte, Notare sowie vertretungsbefugte Organwalter des Unternehmens vornehmen. Mit der elektronischen Einreichung sind Fees verbunden. Es ist außerdem zu beachten, dass bei nicht ordnungsgemäßer Einreichung Mandatory penalties drohen.

Image: © John Hurst - Fotolia

Scroll to Top