UFS tolerates double taxation on the waiver of a shareholder's claim

February 2011

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UFS tolerates double taxation on the waiver of a shareholder's claim

Der UFS hat in seiner Entscheidung vom 4.10.2010 (GZ RV/2391-W/10) betont, dass die Bewertung eines Forderungsverzichts durch einen Gesellschafter aus gesellschaftsteuerlicher Sicht getrennt von der körperschaftsteuerlichen Behandlung zu sehen ist und es daher zur Double taxation (Körperschaftsteuer und Gesellschaftsteuer) kommen kann. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Forderungsverzicht Gesellschaftsteuerpflicht auslöst, wenn die Forderung in full nicht mehr werthaltig ist. Ausgangspunkt für den UFS ist, dass bei einem Forderungsverzicht only then None gesellschaftsteuerpflichtige Wertsteigerung anzunehmen ist, wenn der Forderungsverzicht an eine bereits in Liquidation befindliche Kapitalgesellschaft erfolgt. Ansonsten entspricht der Wert des Forderungsverzichts aus Gesellschaftsteuerblickwinkel regelmäßig dem Nennwert The Forderung. Gesellschaftsteuerpflicht in Höhe von 1% des Nominalwerts der Forderung liegt also vor, da der Forderungsverzicht (als freiwillige Gesellschafterleistung) geeignet ist, the Worth der Gesellschaftsrechte zu erhöhen – selbst bei erheblicher Überschuldung der Gesellschaft.

One Double taxation bei Forderungsverzicht tritt somit one, weil neben der Gesellschaftsteuer auf den Nennwert der Forderung auch Corporation tax for den Not more werthaltigen Teil der Forderung anfällt. Der werthaltige Teil der Forderung ist hingegen im Körperschaftsteuergesetz als steuerneutrale Einlage zu werten.

Image: © Tom Mc Nemar - Fotolia

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