UFS on the deductibility of costs for a home office located outside the residential association.
Bekanntlich sind die Costs for ein in der privat genutzten Wohnung gelegenes Office room nur unter sehr restriktiven Bedingungen (u.a. Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit) refundable. Anders sieht es dagegen aus, wenn ein Arbeitszimmer in einer dafür extra angeschafften Wohnung vorliegt. In diesem Fall ist das strenge Kriterium des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit nicht anzuwenden. Dass selbst in diesen Fällen die berufliche Notwendigkeit proven werden muss, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Universal Flash Storage (20.7.2011, GZ RV/0438-G/08). Eine angestellte Assistenzprofessorin, die next to this unselbständigen Tätigkeit Also Income also selbständige Gutachterin, Vortragende und Schriftstellerin erzielte, hatte die Costs for das ihrer privaten Wohnung gegenüberliegende Office room (eigene Wohnung) zunächst als Werbungskosten im Rahmen ihrer unselbständigen Tätigkeit geltend gemacht. Der UFS sah selbst bei einem außerhalb des Wohnungsverbands gelegenen Arbeitszimmer die berufliche Notwendigkeit als erforderliches Kriterium an, da eine Flat Also always one private Nutzungsmöglichkeit nahe legt. Da der Assistenzprofessorin für ihre nichtselbständige Tätigkeit ein Büro an der Universität zur Verfügung stand, war nach Ansicht des UFS die berufliche Notwendigkeit nicht gegeben. In Hinblick auf die zusätzliche self-employed activity hat der UFS schließlich aber den Abzug als Betriebsausgaben zugelassen. Das Kriterium The beruflichen Notwendigkeit darf nicht als absolutes Erfordernis gesehen werden, sondern ist bereits dann fulfilled wenn die getätigten Expenditure für eine bestimmte Tätigkeit unzweifelhaft sinnvoll sind.
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