UFS: at least 40% private use allowance, even where a programmer uses the PC

October 2011

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UFS: at least 40% private use allowance, even where a programmer uses the PC

Wird in einem privaten Haushalt ein PC angeschafft, weil er für die Ausübung der selbständigen or the unselbständigen Tätigkeit notwendig ist, so können die Anschaffungskosten entweder über die Nutzungsdauer verteilt oder bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (z.B. Netbook) sofort steuerlich abgesetzt werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten von dem Magnitude The beruflichen Nutzung abhängen bzw. jedenfalls auch ein entsprechender Privatanteil anzunehmen ist. Die Vermutung der Private use eines Computers (selbst oder durch andere) in den eigenen vier Wänden beruht nämlich nicht nur auf der hohen PC-Dichte in Privathaushalten, sondern auch auf den nunmehr weitläufigen Möglichkeiten der privaten Nutzung, nicht zuletzt als Informations- und Kommunikationsmedium.

The Universal Flash Storage hat unlängst in seiner Entscheidung vom 23.8.2011 (GZ RV/0491-F/09) selbst bei einem hauptberuflichen Programmierer a Privatanteil from zumindest 40% für den im Privathaushalt angeschafften Computer angenommen. Die angegebene steuerliche Geltendmachung von 100% - 60% für die Programmiertätigkeit zuhause und 40% im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Italienischkursleiter – und folglich gar keine Privatnutzung, konnte nicht konkret nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden. Der UFS stützte seine Überzeugung einer privaten PC-Nutzung auch auf den Umstand, dass der Programmierer per Internetrecherche auch als sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) zugehörig eingeordnet werden konnte und er dazu noch bei den Kosten für Internet selbst einen Privatanteil from 40% ausgeschieden hat.

Neben der Höhe des auszuscheidenden Privatanteils ist häufig noch interessant, ob in einem Privathaushalt die Acquisition costs from a PC and zusätzlich von einem Notebook steuerlich geltend gemacht werden können. Sofern dies bei bestimmten Tätigkeiten unzweifelhaft sinnvoll ist und die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann, ist dies früheren VwGH- und UFS-Meinungen folgend Possible. Zu bedenken ist freilich, dass die So far in der Praxis weitgehend akzeptierte 60%ige berufliche Nutzung eines PCs nun strenger hinterfragt werden könnte, wenn selbst bei einem Programmierer ein Privatanteil von 40% ausgeschieden wurde.

Image: © Markus Bormann - Fotolia

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