Übergangsregelung bei Sachbezugswerten für Dienstwohnungen läuft aus

January 2012

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Übergangsregelung bei Sachbezugswerten für Dienstwohnungen läuft aus

Eine vom Arbeitgeber unentgeltlich überlassene Dienstwohnung stellt beim Employee im Regelfall einen sozialversicherungspflichtigen wie auch steuerpflichtigen Benefit in kind dar. No tangible benefit ist allerdings anzunehmen, wenn die Dienstwohnung ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers in Anspruch genommen wird und der Arbeitnehmer seine bisherige Wohnung beibehält. Hingegen ist der Jurisprudence des Supreme Administrative Court folgend ein Benefit in kind anzunehmen, wenn eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt wird, welche nach objektiven Kriterien als Mittelpunkt der Lebensinteressen verwendet werden kann – selbst dann, wenn die eigene Wohnung beibehalten wird.

Sofern ein Benefit in kind aus der Nutzung einer Dienstwohnung given ist, berechnet sich der Sachbezug seit 1. Januar 2009 aus Richtwerten für Mietzinse (pro m2) laut Richtwertgesetz. Für schon länger bestehende Dienstwohnungen - sie müssen schon im December 2008 bzw. früher dem Dienstnehmer zur Verfügung gestellt worden sein - galt bis Ende des Jahres 2011 eine Transitional arrangement, which now mit Beginn 2012 ausläuft.

The Transitional arrangement sollte die Auswirkungen der Umstellung bei der Ermittlung der Sachbezugswerte für schon länger bestehende Dienstwohnungen abfedern und sah für die Jahre 2009 bis 2011 eine bloß schrittweise Increase vor, welche sich für das Jahr 2011 wie folgt bemessen hat: der Sachbezugswert für eine solch alte Dienstwohnung ist so zu berechnen, als ob die Dienstwohnung erst ab 1. Jänner 2009 überlassen wurde (und somit basierend auf den neuen Richtwerten). Sofern der Sachbezugswert für Dezember 2008 low war (als jener nach dem Richtwertgesetz), wurde der Material value for 2011 Um 25% des Differenzbetrags reduces. In den Jahren zuvor gab es noch Abschläge von 75% (für 2009) bzw. 50% (für 2010). Da die Transitional arrangement mit Jahresbeginn ausgelaufen ist, ist nunmehr der Richtwert nach dem Richtwertgesetz in voller Höhe anzusetzen.

Image: © Francois Doisnel - Fotolia

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