Caution with "overtime earnings" and family benefit entitlement

March 2012

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Vorsicht bei "Zuverdienst" und Familienbeihilfebezug

Durch die Familienbeihilfe sollen die Costs, welche Eltern due to ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern entstehen, ausgeglichen werden. Die Familienbeihilfe kann grundsätzlich nicht nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bezogen werden, sondern bis to Vollendung des 24. bzw. in Ausnahmefällen des 25. Lebensjahres, sofern das Kind eine weitere Schul bzw. Berufsausbildung wie z.B. ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule aufnimmt. Neben entsprechendem Studienerfolg oder keinem ständigen Aufenthalt im Ausland ist Voraussetzung, dass die/der Studierende Not more than €10,000 zu versteuerndes Einkommen während des Zeitraums des Familienbeihilfebezugs erzielt. Da das Sommersemester an den Universitäten unmittelbar bevorsteht, sollen die mit der Earned income threshold zusammenhängenden Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten nachfolgend näher dargestellt werden.

The Family allowance beträgt für das erste Kind monthly 152,70 €, für das zweite Kind 165,50 € pro Monat usw. Der Bezug von Familienbeihilfe ist auch eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Child tax credit (58,40 € pro Kind pro Monat). Die Repayment obligation für Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag tritt ein, wenn die Einkommensgrenze von 10.000 € im Betrachtungszeitraum überschritten wird. Da die Einkommensgrenze für den Zeitraum des Bezugs der Familienbeihilfe gilt, ist ein Context Met der allgemeinen Einkommensteuerpflicht bzw. mit etwaiger Steuerfreiheit nicht zwingend ableitbar. Da die Familienbeihilfegrenze 10.000 € beträgt und die Steuerfreiheit des Einkommens bis zu 11.000 € gegeben ist bedeutet die Steuerfreiheit i.S.d. Einkommensteuergesetzes nicht automatisch, dass auch die Zuverdienstgrenze für den Familienbeihilfebezug nicht überschritten wurde. Die 10.000 € Begrenzung bezieht sich allerdings auf den Bezugszeitraum der Familienbeihilfe und betrifft daher möglicherweise nur mehrere Monat im Jahr – es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Einkommensteuerpflicht vorliegt, weil in den verbleibenden, für den Familienbeihilfenbezug irrelevanten Monaten entsprechende Einkünfte erzielt werden.

Bei der Ermittlung des für die Familienbeihilfe relevanten Einkommens sind neben Revenue, the Outside des Bezugszeitraums liegen, auch beispielsweise Entschädigungen für ein anerkanntes Lehrverhältnis, Waisenpensionen oder einkommensteuerfreie Bezüge wie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld usw. Not to consider. Ein gewisser Design freedom ergibt sich at den Expenditure – sie verringern regelmäßig jedenfalls die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und überdies – sofern sie im Betrachtungszeitraum anfallen – auch die Bemessungsgrundlage für die Zuverdienstgrenze für den Familienbeihilfebezug. Es ist daher z.B. advantageous, wenn mit der späteren Berufsausübung zusammenhängende Expenses (z.B. Anzahlung für berufsspezifische Fortbildung) noch im Zeitraum des Familienbeihilfebezugs anfallen. Um ein Überschreiten der Zuverdienstgrenze und die Konsequenz der Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen entirely Familienbeihilfe zu verhindern, sollten die Revenue während des Familienbeihilfebezugs gut beobachtet werden. Wird für mehrere Kinder Familienbeihilfe bezogen, so kann es neben der Rückzahlung der Familienbeihilfe für das eine Kind Also noch zur Verschlechterung für die anderen Kinder kommen. Bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze liegt nämlich kein Kind i.S.d. Familienbeihilfe vor und es rücken die später geborenen Töchter und Söhne in der Staffelung nach, wodurch die Erhöhungsbeträge wegfallen können bzw. geringer werden. Zu Unrecht bezogene Kinderabsetzbeträge sind ebenfalls zurückzuzahlen. Sie können allerdings auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden.

Image: © a_korn - Fotolia

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