Vertretungsarzt als Dienstnehmer?

April 2012

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Vertretungsarzt als Dienstnehmer?

In der Regel haben Ärzte, die ihren Beruf freiberuflich ausüben, Einkünfte aus independent work. Ein Arzt, welcher einem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet und unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers derart eingebunden ist, dass er den Weisungen of the employer folgen muss, wird steuerlich als Servants eingestuft. Dies hat zur Folge, dass Earnings from employment vorliegen und lohn- und gehaltsabhängige Abgaben anfallen. Dies ist in der Regel bei Ärzten der Fall, wenn sie als Spitalsärzte tätig sind und sie einer fachlichen Weisungsgebundenheit unterliegen.

Before Universal Flash Storage Graz (GZ RV/0793-G/09 vom 03.05.2011) kam dazu ein Fall eines Vertretungsarztes, der für einen Facharzt in dessen Räumlichkeiten Patienten behandelte und dafür Honorarnoten stellte. Die Business audit ging von einem Employment relationship aus, da die Vertretungstätigkeit über einen längeren Zeitraum regelmäßig ausgeübt wurde und schrieb Lohnsteuer und Lohnnebenkosten vor. In der Frage, ob nun Dienstnehmereigenschaft gegeben sei, ging es vor dem UFS vor allem um das Kriterium der persönlichen Weisungsgebundenheit. Typisch for weisungsgebundene Dienstnehmer ist, dass diese lediglich die Arbeitskraft zur Verfügung stellen und nicht die Erfüllung einzelner Aufgaben im Vordergrund steht. Es kommt hierbei auf das tatsächliche Erscheinungsbild an, die vertraglichen Regelungen sind irrelevant.

The Universal Flash Storage stellte fest, dass nicht jede Unterordnung unter den Willen eines anderen eine Arbeitnehmereigenschaft begründet. Zudem ist schon im Ärztegesetz geregelt, dass ein Doctor seinen Beruf persönlich und unmittelbar auszuüben hat, auch dann wenn er mit anderen Ärzten zusammenarbeitet. Für den UFS hat im vorliegenden Fall das Overall picture des Vertretungsarztes für eine self-employed activity gesprochen, da das unbedingt erforderliche Merkmal der persönlichen Weisungsgebundenheit here not given war.

Image: © ra2 studio - Fotolia

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