Property management according to the Property Management Act
Immer öfter lassen sich pflegebedürftige Personen zuhause von Betreuungspersonen - zum Teil rund um die Uhr - betreuen. Im Februar 2012 hat das BMF zu wichtigen Fragen rund um dieses Thema Stellung bezogen and a BMF Info veröffentlicht (Info des BMF, GZ BMF-010222/0019-VI/7/2012 vom 10.02.2012). Im Wesentlichen soll die steuerliche Situation aus der Sicht der Betreuungsperson sowie aus der Sicht der betreuten Person näher dargestellt werden.
Selbständige bzw. nichtselbständige Betreuungsperson
The Betreuungsperson kann aus dem Blickwinkel des Income Tax Act in principle selbständig oder nichtselbständig tätig werden. Die Beurteilung dieser Frage richtet sich grundsätzlich nach dem Vertragsinhalt und dem tatsächlich verwirklichten Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit. Kommt die Betreuungsperson aus dem Ausland und wohnt sie im Haushalt der betreuten Person, ist sie grundsätzlich in Österreich steuerpflichtig, sofern von einem Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt ausgegangen werden kann. Für den Fall einer self-employed activity wird hier vom BMF eine Place of operation angenommen.
Liegen selbständige Einkünfte vor, muss sich die Betreuungsperson selbst um die korrekte Abwicklung sozialversicherungsrechtlicher, steuerlicher sowie gewerberechtlicher Angelegenheiten kümmern. Es liegen Income from business operations vor, wobei die Honorare gegebenenfalls um Sachbezugswerte für Kost und Quartier zu erhöhen sind. Statt der tatsächlichen Betriebsausgaben kann die Basic lump-sum payment from 12% in Anspruch genommen werden. Bei Einnahmen bis 36.000 € können aufgrund der Small business exemption die Honorarnoten ohne Ausweis von Umsatzsteuer gestellt werden.
Ist der Employer der Betreuungsperson eine Trägerorganisation (z.B. Caritas, Volkshilfe) und liegen nichtselbständige Einkünfte vor, treffen die betreute Person keine Melde- und Mitteilungsverpflichtungen. Besteht allerdings zwischen Betreuungsperson and betreuter Person one direktes Dienstverhältnis, so gehen sämtliche Meldepflichten on the Auftraggeber, sprich auf die betreute Person oder deren Angehörige, über (Meldung und Abfuhr von Sozialversicherung und Lohnsteuer, Führung und Übermittlung von Lohnkonto und Lohnabrechnung, Abfuhr von Lohnnebenkosten usw.).
Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung
Bei einer Hausbetreuung sind die damit verbundenen Expenses wie bei einer Betreuung in einem Pflegeheim ab Bezug von Pflegegeld der Pflegestufe 1 als Exceptional strain abzugsfähig (siehe auch den Beitrag Hauskrankenpflege für mittellose Mutter als außergewöhnliche Belastung in dieser Ausgabe). Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die Aufwendungen um erhaltene Zuschüsse wie z.B. Pflegegeld oder Betreuungskostenzuschuss zu kürzen sind, bevor die steuerliche Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung erfolgen kann. Es handelt sich hierbei typischerweise um folgende Aufwendungen:
- in Rechnung gestellte Aufwendungen einer Trägerorganisation;
- Zahlungen und Sachbezüge an eine selbständig tätige Betreuungsperson;
- Aufwendungen (Gehalt, Sozialversicherungsbeiträge, Dienstgeberbeiträge) aus einem Dienstverhältnis.
Nachzuweisen sind die Zahlungsbelege mit Name und Anschrift der Betreuungsperson sowie Datum, Zweck und Rechnungsbetrag. Diese Vouchers are 7 Jahre aufzubewahren.
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