Increase in Vienna Employer Contribution (Underground Tax) from 1.6.2012

June 2012

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Increase in Vienna Employer Contribution (Underground Tax) from 1.6.2012

Grundsätzlich ist für jedes Dienstverhältnis in Wien vom Employer eine oftmals als „U-Bahn-Steuer“ bezeichnete Submission zu entrichten, die für jeden Dienstnehmer derzeit noch 0,72 € pro angefangener Woche beträgt. Die Abgabe ist zweckgebunden und kommt ausschließlich dem Ausbau der U-Bahn in Wien zugute. Reliefs bestehen u.a. für Gebietskörperschaften (ausgenommen deren Betriebe und Unternehmungen), für Dienstnehmer über 55 Jahre, behinderte Dienstnehmer, Lehrlinge oder Dienstverhältnisse mit weniger als zehn Wochenstunden. Mit 1. Juni 2012 kommt es zu einer erheblichen Increase der U-Bahn-Steuer auf 2,00 €.

Die Dienstgebergabe ist vom Arbeitgeber selbst zu berechnen und bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten. In die Monatsberechnung sind all jene 4 oder 5 Wochen einzubeziehen, deren Sonntage in diesen Monat fallen. In Hinblick auf Übergangsfristen für die Kalenderwoche 22 gelten folgende Bestimmungen:

  • für Dienstverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2012 (Freitag) beginnen, muss der new „Steuersatz“ von 2,00 € bereits für die KW 22 (28.5. bis 3.6.) verwendet werden;
  • für Dienstverhältnisse, die bereits before dem 1. Juni 2012 begonnen haben und in der KW 22 enden, gilt der alte Betrag von 0,72 € für diese Woche;
  • für fortlaufend bestehende Dienstverhältnisse gilt in der KW 22 noch die alte Abgabe von 0,72 €;
  • ab The KW 23 ist auf alle Dienstverhältnisse der neue Steuersatz from 2,00 € pro Dienstgeber und Woche anzuwenden.

Image: © jayrb - Fotolia

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