Fahrtkosten für Besuche naher Angehöriger in auswärtigen Krankenhäusern als außergewöhnliche Belastung

August 2012

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Fahrtkosten für Besuche naher Angehöriger in auswärtigen Krankenhäusern als außergewöhnliche Belastung

Eine steuerlich zu berücksichtigende Exceptional strain liegt vor, wenn Exceptionality, Inevitability and Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gegeben sind. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass die Kosten Not already als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben claimed wurden. Der Universal Flash Storage hatte sich unlängst (GZ RV/1248-W/12 vom 28.6.2012) mit der Frage zu beschäftigen, ob Travel expenses i.Z.m. Besuchen naher Angehöriger, die in auswärtigen Krankenhäusern bzw. Therapiezentren untergebracht sind, als Exceptional strain geltend gemacht werden können. Wenngleich eine moral obligation für Krankenbesuche bei nahen Angehörigen besteht, so kann das Merkmal der Inevitability nicht alleine mit der sittlichen Verpflichtung begründet werden, sondern es ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen.

Bisher konnte davon ausgegangen werden, dass bei stationären Aufenthalten von nahen Angehörigen (z.B. Ehegatte) die Fahrtkosten für wöchentliche Besuchsfahrten (z.B. immer am Sonntag) bzw. für Besuche an Feiertagen unter der Woche das Kriterium der Zwangsläufigkeit erfüllen, nicht aber jene für darüber hinausgehende zusätzliche Besuche. Der UFS hat henceforth entschieden, dass Inevitability auch dann gegeben ist, wenn es zu einem plötzlich und unvorbereitet notwendig gewordenen Krankenhausaufenthalt (mit ganztägiger Bettlägerigkeit) eines nahen Angehörigen kommt und daher sittlich geboten häufiger Besuche als bloß wöchentlich beim Patienten abgestattet werden. Die damit zusammenhängenden Fahrtkosten – etwa amtliches Mileage allowance bei Nutzung des eigenen PKWs – können dann bei Erfüllen der anderen Voraussetzungen und after Abzug des Selbstbehalts also Exceptional strain become applicable.

Image: © Mikael Damkier - Fotolia

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