Wichtige Termine 2013
Hinweis: Regelmäßige Fristen i.Z.m. UVA, ESt-VZ, KSt-VZ, Lohnabgaben etc. sind nicht angeführt.
January
From 1.1.
- Monthly submission of the recapitulative statement, except when quarterly reporting is required
- Vereinfachter Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen
- Einführung der Auflösungsabgabe zu Gunsten der Arbeitsmarktpolitik
By 15.01.
- Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2012 für geringfügig Beschäftigte
February
Until 1.2.
- Übermittlung Jahreslohnzettel 2012 (L16) in Papierform
By 15.2.
- Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2012
Bis 28.2.
- Beitragsgrundlagennachweis bei der Gebietskrankenkasse
- ELDA-Meldung bestimmter Honorare sowie Jahreslohnzettel 2012 (L16 und E 18) - bei unterjährigem Ausscheiden aus Dienstverhältnis aber schon früher
- Recording of heavy work periods report
- Meldepflicht von Auslandszahlungen gem. § 109b EStG aus dem Jahr 2012 (im Regelfall elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)
March
Bis 31.3.
- Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2012 bei Stadtkasse/Gemeinde
April
Bis 30.4.
- Abgabe der Steuererklärungen 2012 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO
June
Bis 30.6.
- Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2012 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline
- Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2012 aus Nicht-EU-Ländern
September
Until 30 September.
- Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2012 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
- Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
- Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2012
- Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2013 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt
October
By 31.10.
- Application for a certificate of tax exemption
December
Until 31.12.
- Schriftliche Meldung an GKK für jährliche Zahlung der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2012
- Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
Image: © Yanik Chauvin - Fotolia
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