Kostenersatz im darauffolgenden Jahr mindert außergewöhnliche Belastung

February 2013

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Kostenersatz im darauffolgenden Jahr mindert außergewöhnliche Belastung

A recent decision of the Universal Flash Storage (GZ RV/0183-F/11 vom 3.12.2012) hat die bisherige Verwaltungspraxis und Judikatur in connection with the zeitlichen Auseinanderfallen from außergewöhnlicher Belastung and nachträglichem Kostenersatz (z.B. durch eine Versicherung) confirmed. Ein Steuerpflichtiger machte Kosten für die Krankenbehandlung als außergewöhnliche Belastung geltend. Unter Berufung auf das Zu- und Abflussprinzip nahm er None Kürzung der Kosten um den im Folgejahr erhaltenen Kostenersatz seiner Privatversicherung vor. Der Universal Flash Storage schloss sich dieser Ansicht jedoch nicht an und confirmed die in der Administrative practice (vgl. z.B. Rz 822 Lohnsteuerrichtlinien) bzw. in Judikatur und Lehre vertretene Ansicht, dass Ersatzleistungen durch Dritte die abzugsfähigen Aufwendungen even then shorten, when sie in einem anderen Veranlagungszeitraum geleistet wurden. Dieser Grundsatz, der sich aus dem Belastungsprinzip (nur die endgültig vom Steuerpflichtigen zu tragenden Kosten belasten seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) ableitet, durchbricht das ansonsten geltende Zu- und Abflussprinzip. Besonders bitter für den Steuerpflichtigen ist in diesem Fall auch, dass durch die Kürzung um den Kostenersatz die Grenze für den Excess i.Z.m. der außergewöhnlichen Belastung not exceeded wurde und daher letztlich gar keine Behandlungskosten steuerlich geltend gemacht werden konnten.

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