Taxable Deductibility of Accidents at Work

April 2013

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Taxable Deductibility of Accidents at Work

Bei einem eigenverschuldeten Verkehrsunfall are the Costs für die Reparatur des eigenen Autos regelmäßig selbst zu tragen (keine Versicherungsdeckung). Wenn ein solcher Verkehrsunfall auf dem Hinweg bzw. Rückweg vom Arbeitsplatz passiert, stellt sich jedoch die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit.

A recent decision of the Supreme Administrative Court (GZ 2009/13/0015 vom 19.12.2012,) hat diesbezüglich eine positive Klarstellung gebracht. Bestätigt wird die bisherige Rechtsprechung, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehören und daher als professionally motivated gelten. Im Falle eines bloß leichten Verschuldens können daher die durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten steuerlich als Advertising expenses abgesetzt werden. Die Absetzbarkeit der Kosten wird auch durch den Verkehrsabsetzbetrag nicht eingeschränkt, da dieser nur die typischerweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz angefallenen Kosten betrifft und die Kosten eines Unfalls (Gott sei Dank) eben Not Among the typischen Kosten zählen. Wie der VwGH weiters ausführt kommt es bei der Frage der Absetzbarkeit von Unfallkosten - anders als beispielsweise für die Geltendmachung des (großen) Pendlerpauschales - auch nicht darauf an, ob die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar gewesen wäre. Im konkreten Fall pendelte der Steuerpflichtige von St. Pölten nach Wien und hatte seine Wohnung sogar in der Nähe des Bahnhofs.

Image: © Tom Mc Nemar - Fotolia

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