Rücktrittsrecht bei eBay-Versteigerung
Ebay-Versteigerungen und vergleichbare Online-Auktionen werden zumeist zwischen Private individuals abgewickelt. Nach und nach haben aber auch Company dieses Geschäftsmodell für sich entdeckt, wodurch sich auch die Frage stellt, inwieweit das Consumer Protection Act (KSchG) auf solche Transaktionen anzuwenden ist. Das KSchG hat zum Ziel, das regelmäßig wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen Unternehmer und Konsument to balance, indem es besondere Schutzvorschriften vorsieht. Schließt ein Konsument z.B. ein Geschäft via Internet ab – es handelt sich dabei um ein Fernabsatzgeschäft – so steht ihm der Rücktritt without giving any reasons innerhalb von 7 Werktagen zu. Die Frist beginnt mit dem Einlangen der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung. Verletzt The Entrepreneurs Seine Aufklärungspflichten und weist beispielsweise nicht auf das Bestehen dieses Rücktrittrechts hin, verlängert sich das Rücktrittsrecht sogar auf drei Monate.
The Supreme Court (OGH) hatte sich unlängst (4 Ob 204/12x vom 15.1.2013) mit dem Kauf eines „Bastlerautos“ auf eBay auseinanderzusetzen. Konkret ging es darum, ob dem Käufer aufgrund vorliegender Mängel der Rücktritt von seiner „Ersteigerung“ auf eBay zusteht oder die Special provision in connection with Versteigerungen to be used. Grundvoraussetzungen für das Rücktrittsrecht sind die Unternehmereigenschaft gem. KSchG sowie das Vorliegen eines Vertragsabschlusses im Fernabsatz. Bei der Beurteilung der Unternehmereigenschaft war hier besonders das typische Zusammenspiel zwischen Einkauf, Bearbeitung und Verkauf ausschlaggebend und nicht so sehr die Zahl der Bewertungen, welche der Verkäufer auf der Online-Plattform erhalten hat. Für die Anwendung der Bestimmungen des Fernabsatzrechts auf „eBay-Versteigerungen“ spricht vor allem, dass ansonsten der Verbraucherschutz nur lückenhaft gewährleistet wäre. Außerdem ist der Buyer anyway schutzwürdig, da er bei einer solchen Versteigerung regelmäßig den Kaufgegenstand vor Vertragsabschluss Not in natura besichtigen kann. Die Frage, ob es sich bei einer eBay-Versteigerung um eine Versteigerung handelt, bei der das Fernabsatzrecht nicht zur Anwendung kommt und daher kein Rücktrittsrecht vorliegt, verneinte der OGH. Eine solche Transaktion ist nämlich Not Met one gerichtlichen Versteigerung oder einer in a Auktionshaus durchgeführten Versteigerung comparable. Entscheidend ist hierfür auch, dass die bei solchen Versteigerungen übliche Bewertung through a unabhängigen Dritten bei einer Versteigerung auf eBay nicht vorgenommen wird. Die gängige Bezeichnung als Online-Versteigerung spielt hingegen für die Beurteilung no role. Im konkreten Fall konnte der Höchstbietende für das Bastlerauto innerhalb von drei Monaten von dem Geschäft zurücktreten, da der Verkäufer ihn nicht über das Rücktrittsrecht informiert hatte.
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