Minimum capital reduction for GmbHs decided

July 2013

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Minimum capital reduction for GmbHs decided

Am 12.6.2013 wurde die Regierungsvorlage zum Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 I'm National Council beschlossen. Wie bereits in der KI 05/13 berichtet, stellt die Reduction des Mindeststammkapitals bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung von derzeit 35.000 € open £10,000 ein Herzstück der Reform dar. Anträge der Opposition, die den Entfall aller Publikationspflichten und eine vereinfachte Firmengründung durch eine 1-EUR-GmbH vorgesehen hätten, wurden hingegen abgelehnt. Die GmbH-Reform tritt nach Zustimmung durch den Bundesrat mit 1.7.2013 in Kraft.

Die Änderungen haben auch Impact onto the Minimum Corporate Tax: Ab Juli 2013 beträgt die Mindestkörperschaftsteuer 125 € pro Quartal bzw. 500 € im Jahr (zuvor 1.750 € im Jahr). Diese Anpassung gilt auch für bestehende GmbHs. Für ab dem 1.7.2013 gegründete Gesellschaften erfolgt die Festsetzung der Vorauszahlung bereits in der verminderten Höhe. Bei den bereits festgesetzten Vorauszahlungen 2013 from existing GmbHs erfolgt keine Aufrollung der Vorauszahlung, sondern eine Berücksichtigung by way of Veranlagung. Auf die neue Mindestkörperschaftsteuer hinauslaufende Herabsetzungsanträge können daher Not be introduced.

Image: © Tino Neitz - Fotolia

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