Positive Klarstellung bei § 11a EStG-Begünstigung
The begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 11a EStG) wurde ab dem Jahr 2010 durch den Tax-free allowance for investment gains (nunmehr Tax-free allowance) gem. § 10 EStG abgelöst. Die seinerzeitige Förderung eines Eigenkapitalzuwachses durch die Besteuerung des nicht entnommenen Gewinns mit dem ½ Average tax rate war so ausgestaltet, dass für die begünstigten Eigenkapitalzuwächse eine Retention period from 7 (Wirtschafts)Jahren vorgesehen war. Im Falle eines Eigenkapitalabfalls – hervorgerufen durch Überentnahmen, nicht aber durch laufende Verluste – erfolgte eine Tax recovery maximal anwendbar auf die in den 7 Jahren zuvor begünstigt besteuerten Beträge.
With the Auslaufen The Tax relief wurde die Möglichkeit einer einmaligen pauschalen Nachversteuerung mit einem Steuersatz von 10% geschaffen, um der viele Jahre drohenden Nachversteuerung begünstigt besteuerter nicht entnommener Gewinne zu entgehen. Da die normale Nachversteuerung Primarily für den begünstigten Betrag vorzunehmen ist, welcher dem zeitlich am weitesten zurückliegenden Wirtschaftsjahr zuzurechnen ist, kann es der Fachliteratur folgend nämlich zu einem sehr langen Nachversteuerungszeitraum kommen. Bei mehrjähriger Inanspruchnahme des § 11a EStG wäre demnach eine die Nachversteuerung auslösende Entnahme first I'm achten Jahr nach dem Wirtschaftsjahr der letztmaligen Inanspruchnahme complicity harmless. Rechnerisch würde das extrem betrachtet bedeuten, dass bei Inanspruchnahme der Begünstigung in den Jahren 2004 bis 2009 die Begünstigung aus the year 2004 first bei einer Withdrawal in the year 2017 ohne Nachversteuerung möglich wäre, wodurch es zu einer maximal 13-jährigen Kapitalbindung kommen würde!
The BMF hat auf diesen Umstand, der bisher noch nicht in den Einkommensteuerrichtlinien geregelt war, mit einer klarstellenden Information (BMF-Information vom 9. August 2013) reacts. Da dem Gesetzeszweck nach die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne mit dem ½ Durchschnittsteuersatz die bloß 7-jährige Kapitalbindung zur Folge haben soll, kann der begünstigte Betrag eines Jahres ab dem 8. Jahr ohne Nachversteuerung entnommen werden, selbst wenn damit ein Absinken des Kapitals verbunden ist. Aus dieser positiven Meinung des BMF folgt, dass etwa 2013 die Withdrawal des begünstigt besteuerten Gewinns aus 2005 problemlos Possible is.
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