Repair of the purchase tax through the Budget Support Act 2014
The Constitutional Court has Ende 2012 die Bemessung der Stamp duty land tax (GrESt) auf Basis der veralteten und sehr niedrigen Einheitswerte also unconstitutional erkannt und als Gesetzesreparaturfrist den 31. Mai 2014 eingeräumt (siehe auch KI 01/13). Auslöser war der Umstand, dass die GrESt bei Schenkungen und Erbschaften from dreifachen Einheitswert bemessen wurde, beim entgeltlichen Erwerb hingegen von der Consideration. Im Budgetbegleitgesetz 2014, welches noch im Assessment draft vorliegt, soll die Bemessungsgrundlage für die GrESt verfassungskonform ausgestaltet werden. Der Gesetzgeber orientiert sich dabei stark an den Bestimmungen zur Grundbucheintragungsgebühr.
The New regulation sieht wie schon bisher Basically vor, dass die Consideration – oftmals ist dies der Purchase price des Grundstücks - die Basis for calculation for the GrESt bildet. Liegt keine Gegenleistung vor, so ist grundsätzlich der gemeine Wert (Verkehrswert) heranzuziehen. Eine Abetment besteht bei der Übertragung im erweiterten Familienverband, da hierbei der dreifache Einheitswert bzw. maximal 30% des gemeinen Werts des Grundstücks die Bemessungsgrundlage darstellen. Eine solche Übertragung umfasst Entgeltlichkeit, Unentgeltlichkeit wie auch den Erwerb von Todes wegen und macht deutlich, dass for die Anwendbarkeit des Unit value zukünftig der Erwerb innerhalb des erweiterten Familienverbands authoritative ist. Dieser erweiterte Kreis umfasst z.B. Ehegatten/eingetragene Partner, Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, Eltern, Kinder, Enkel und auch Geschwister, Nichten oder Neffen. Neben der günstigen Bemessungsgrundlage wird auch der reduzierte GrESt-Satz von 2% angewendet.
The dreifache Einheitswert bzw. maximal 30% des gemeinen Werts soll künftig auch bei der Shareholding association (Übergang aller Anteile einer Gesellschaft) apply – allerdings mit einem GrESt-Satz von 3,5%. Besondere Begünstigungen in Form des einfachen Einheitswerts soll es auch im land- und forstwirtschaftlichen Bereich geben – dort sind übrigens ab 1.1.2015 aktualisierte Einheitswerte geplant. Aufgrund dieses Umstands soll die New regulation auf land- und forstwirtschaftliche Erwerbsvorgänge erst nach dem 31. Dezember 2014 anwendbar sein bzw. wenn die Steuerschuld nach diesem Zeitpunkt entsteht. Allgemein stellt hingegen der 31. Mai 2014 die markante Grenze für das grundsätzliche Inkrafttreten der Neuregelung dar.
Neben der Expansion des begünstigten Familienkreises (erweiterter Familienverband) ist auffällig, dass für Liegenschaftstransaktionen im Unternehmensverbund, which neither unter die weiterhin geltende Begünstigung des UmgrStG in Form des zweifachen Einheitswertes fallen still a Anteilsvereinigungstatbestand darstellen, ab 1. Juni 2014 keine Begünstigungen mehr vorgesehen sind und der Economic value die Bemessungsgrundlage für die GrESt darstellt. In einer solchen Situation könnte eine Übertragung vor Juni 2014 advantageous sein, wobei der finale Gesetzwerdungsprozess noch abzuwarten bleibt. Umgekehrt könnte ein Wait and see aufgrund der Erweiterung des Familienkreises im Einzelfall vorteilhaft sein.
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