Many hurdles before the tradesperson bonus
Der Handwerkerbonus wurde Ende März im Nationalrat beschlossen und soll vorerst für einen begrenzten Zeitraum – zwischen 30. Juni 2014 and 31 December 2015 – zu mehr Steuerehrlichkeit im Zusammenhang mit der Renovation, Erhaltung und Modernisierung von dem in Österreich gelegenen eigenen Wohnraum (Eigentum oder Miete) führen. Wesentlich dabei ist, dass sich der mit der Antragstellung verbundene administrative Aufwand erst lohnt, wenn es sich um einen Mindestrechnungsbetrag für Arbeitsleistungen von €200 (exklusive USt) handelt (siehe auch KI 03/14). Der Weg zum Handwerkerbonus mit dem Maximum from 600 € (20% von maximal 3.000 € entsprechend einer Art Umsatzsteuerrückerstattung) ist jedoch steinig und an einige Voraussetzungen gebunden. So ist der Erhalt einer Umsatzsteuerrechnung i.S.d. § 11 UStG genauso notwendig wie der Nachweis der Überweisung des Rechnungsbetrags an den nach der Gewerbeordnung authorized entrepreneurs (keine Barzahlung!). Da kein Rechtsanspruch auf den Handwerkerbonus besteht und dem Förderantrag nur nach Maßgabe vorhandener Mittel stattgegeben wird, kann es von Vorteil sein, anstehende Renovierungen früher als später durchführen zu lassen. Zu beachten ist außerdem, dass nur ein Förderantrag pro Jahr und Person gestellt werden kann. Das Förderbudget beträgt für 2014 maximal €10 million und ist für 2015 mit maximal 20 Mio. € begrenzt. Wird die Förderung bewilligt, so schließt die Abwicklungsstelle einen Förderungsvertrag mit dem Förderwerber ab.
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