Repair of the purchase tax in the National Council approved
Wie in der KI 05/14 berichtet beabsichtigt der Gesetzgeber mit der Neuregelung des Grunderwerbsteuergesetzes die vom Constitutional Court erkannte Verfassungswidrigkeit der bisherigen Bestimmung zu reparieren. Auf den zuletzt vorgestellten Assessment draft I'm Budgetbegleitgesetz 2014 folgte die Government bill in one ausgegliederten Gesetzesentwurf, welche nunmehr im National Council beschlossen wurde. Der Vergleich zwischen Begutachtungsentwurf und der beschlossenen Regierungsvorlage zeigt bedeutende Änderungen wie z.B. bei der Definition des begünstigten Familienkreises.
One Grundprinzip der „GrESt neu“ besteht darin, dass es für die Inanspruchnahme der Abetment in Form des Unit value nicht mehr darauf ankommt, ob die Übertragung des Grundstücks entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Ausschlaggebend ist allerdings, ob die Transaktion innerhalb oder außerhalb des engeren Familienverbands erfolgt. Im Vergleich mit dem Begutachtungsentwurf kam es zu einer Einschränkung des Kreises der begünstigten Familienmitglieder - die Abetment gilt nicht mehr for Geschwister, Nichten, Neffen und Verschwägerte, ausgenommen Schwiegerkinder. Der Kreis der Begünstigten entspricht jenem Personenkreis, für den schon bisher der ermäßigte Grunderwerbsteuersatz von 2% anzuwenden war, erweitert um die Lebensgefährten. Bei einer unentgeltlichen Übertragung (z.B. Erbschaft) zwischen Geschwistern kann also nicht der (dreifache) Einheitswert als Begünstigung herangezogen werden – die Basis for calculation bildet daher der gemeine Wert des Grundstücks und der GrESt-Satz amounts to 3,5%. Inside des Kreises der begünstigten Familienmitglieder gilt hingegen grundsätzlich der dreifache Einheitswert also Basis for calculation in Verbindung mit dem GrESt-Satz from 2%. Um die regional unterschiedliche Entwicklung der Einheitswerte auszugleichen darf die Basis for calculation (dreifacher Einheitswert) maximal 30% des gemeinen Werts betragen, wobei der gemeine Wert z.B. durch ein Schätzungsgutachten nachzuweisen ist.
Zu einer Change ist es auch hinsichtlich des Betriebsfreibetrags In the event of. 365.000 € gekommen. Dieser Freibetrag für Unternehmensübertragungen ist weiterhin exclusively at unentgeltlichen Erwerben im engeren Familienkreis anwendbar. Der Begutachtungsentwurf sah hier auch noch die Einbeziehung von entgeltlichen Transaktionen vor. Unentgeltlichkeit ist gegeben, wenn der dreifache Einheitswert unterschritten wird. Kann nachgewiesen werden, dass 30% des gemeinen Werts höher are also The dreifache Einheitswert, so gilt die höhere Grenze für die Beurteilung der Unentgeltlichkeit. Bei der Übertragung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke bildet ab 1.1.2015 The einfache Einheitswert die Obergrenze.
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