Fehlen einer schriftlichen Urkunde bei Vereinbarung mit Gesellschafter-Geschäftsführer

August 2014

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Fehlen einer schriftlichen Urkunde bei Vereinbarung mit Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Judikatur im Zusammenhang mit dem oftmaligen Streitpunkt, ob das Verrechnungskonto one Gesellschafter-Geschäftsführers bei einer GmbH one Darlehensforderung der Gesellschaft or one hidden profit distribution an den Gesellschafter darstellt, wurde durch eine aktuelle Decision des Supreme Administrative Court (GZ 2011/15/0003 vom 22.5.2014) wieder um eine Facette erweitert. Dabei stehen regelmäßig Fragen der Uniqueness von Konditionen, Sicherheiten, Fristigkeiten oder die Bonität des Gesellschafters im Vordergrund.

Im gegenständlichen Fall wurde im Zusammenhang mit einem Geldfluss an den Alleingesellschafter-Geschäftsführer first nachträglich one Agreement about a Darlehensgewährung erstellt. Das Finanzamt argumentierte dabei, dass nach § 18 Abs. 5 GmbHG über Rechtsgeschäfte, die der einzige Gesellschafter both im eigenen Namen as well as im Namen der Gesellschaft abschließt, immediately one Certificate zu errichten ist. Ohne nach außen in Erscheinung getretene Dokumentation seien Insichgeschäfte des Alleingesellschafter-Geschäftsführers Ineffective, so dass mit dem Geldfluss eine hidden profit distribution verbunden ist. Allein aus dem Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung wurde daher schon ohne nähere Befassung mit den anderen Rahmenbedingungen der Verrechnung eine verdeckte Ausschüttung seitens der Finanzverwaltung unterstellt. Nach Ansicht des VwGH steht jedoch die fehlende Einhaltung The Formerfordernisse des § 18 Abs. 5 GmbHG nicht der steuerlichen Beachtlichkeit entgegen. Demnach sind auch nichtige Rechtsgeschäfte abgabenrechtlich insoweit zu consider, als die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen das wirtschaftliche Ergebnis eintreten und bestehen lassen wollen. Sofern bei einer Gesamtbetrachtung der Umstände eine Rückzahlungsabsicht dargelegt werden kann, stellt das Fehlen einer Urkunde bzw. erst deren nachträgliche Erstellung keinen Ausschließungsgrund für die steuerliche Anerkennung als Darlehensgewährung dar.

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