IESG contributions for board members - Requesting a refund

October 2014

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IESG contributions for board members - Requesting a refund

Nach einer Entscheidung des Oh (GZ 8ObS3/14w vom 24.3.2014) haben Vorstände one Aktiengesellschaft bei einer Insolvenz keinen Anspruch auf ein Insolvenzentgelt. Begründet wird dies damit, dass Personen, die rechtlich oder faktisch eine Unternehmerfunktion gegenüber „normalen“ Arbeitnehmern ausüben, nicht vom Schutz nach den Bestimmungen des IESG (Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz) umfasst sind. Bei Aktiengesellschaften kommt diese Arbeitgeberfunktion dem Vorstand To.

Lohnsteuerpflichtige Vorstandsmitglieder wurden bis dato bei den Sozialversicherungsbeiträgen jedoch wie normale Dienstnehmer behandelt. Aus diesem Grund war So far auch ein IESG contribution amounting to 0,55% des Bruttoentgelts vom Dienstgeber zu entrichten. Als Reaktion auf die Entscheidung des OGH haben die Gebietskrankenkassen nunmehr bestätigt, dass in future kein IESG-Beitrag bei lohnsteuerpflichtigen Vorstandsmitgliedern mehr anfällt. Für die letzten fünf Jahre (Verjährungsfrist) kann dementsprechend ein Rückforderungsantrag gestellt werden. Im Schnitt sollte der Rückforderungsanspruch je Vorstandsmitglied immerhin 330 € pro Jahr betragen. Für fünf Jahre ergibt sich demzufolge ein Rückforderungsanspruch in der Größenordnung von 1.650 €.

One analoge Anwendung der Bestimmung auf Geschäftsführer bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die aufgrund von echten oder freien Dienstverhältnissen dem ASVG unterliegen, ist allerdings Not possible.

Image: © Anna Blau - BMF

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