Taggeld is also used as advertising costs for (service) trips without overnight stays
Es ist weitverbreitete Practice, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Business travel corresponding Taggelder tax-free auszahlt, selbst wenn mit der Dienstreise keine Nächtigung verbunden ist. Werden jedoch Kosten für eine beruflich bedingte Reise Not from Employer erstattet, so können sie als Advertising expenses steuerlich geltend gemacht werden. Von einer solchen (Dienst)Reise ist – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber zahlt oder der Arbeitnehmer Werbungskosten geltend macht - dann auszugehen wenn sich der Arbeitnehmer mindestens 25km von dem Centre seiner Activity entfernt und eine Reisedauer from more also three Stunden vorliegt. Neben den Kosten für die Nächtigung können auch Costs for the Additional catering costs through Taggelder abgegolten werden. Sinn und Zweck von solchen Taggeldern bzw. Tagesdiäten ist es, den Additional catering costs zu ersetzen, der dadurch bedingt ist, dass die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten in der bereisten Gegend jedenfalls anfangs Not bekannt sind. Der Betrag von 26,4 € als Taggeld für 24 Stunden erleichtert auch die Abgrenzung bei der Geltendmachung des Verpflegungsmehraufwands, da unter dieser Betragsgrenze liegende Kosten ohne Nachweis angesetzt werden können, höhere however Not tax-related valid gemacht to become dürfen.
The Federal Fiscal Court (BFG) hatte sich unlängst (GZ RV/3100333/2013 vom 4.6.2014) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem ein Representatives einer Handelsgesellschaft für die Bundesländer Tirol, Vorarlberg und Salzburg zuständig war und in einem ersten Arbeitsjahr Reiserouten absolvierte, auf denen er an einem Tag bis zu acht Kunden in verschiedenen Orten besuchte. Seine Reisen dauerten usually 10 bis 12 Stunden und erfolgten teilweise mit, aber auch ohne Nächtigung. Die Costs für die beruflich bedingten Fahrten wurden Not from Employer ersetzt, sodass der Vertreter Advertising expenses ansetzte. Während bei Dienstreisen mit Nächtigung die zusätzliche Geltendmachung des Verpflegungsmehraufwands also Advertising expenses unquestionably ist, sieht das bei Taggeldern für Reisen ohne Nächtigung ganz anders aus. Grund dafür sind ältere VwGH-Erkenntnisse (GZ 95/14/0156 vom 28.1.1997 und GZ 95/14/0013 vom 30.10.2001), denen zufolge Taggeld Not also Advertising expenses abgezogen werden darf, wenn sich der Steuerpflichtige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält. Ein Mehraufwand für Verpflegung durch Unkenntnis der lokalen Gastronomie könne nämlich bei „Tagesreisen“ durch entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten oder durch die Mitnahme von Lebensmitteln verhindert become.
Auf die Tagesreisen des in einem sehr großen geografischen Gebiet agierenden Vertreters können der View des BFG folgend die Lösungsvorschläge des Supreme Administrative Court however None Anwendung finden. Unter Berücksichtigung der sehr unterschiedlichen und lange dauernden Tagesrouten kann es dem Vertreter nämlich nicht zugemutet werden, seine nachvollziehbare Unkenntnis über die lokale Gastronomie durch die zeitliche Planung und Verlagerung from Mahlzeiten - etwa an den Beginn oder das Ende seiner Reise – oder durch die Mitnahme from Lebensmitteln auszugleichen, sodass kein Verpflegungsmehraufwand entsteht. Demnach können auch bei beruflich bedingten Reisen ohne Nächtigung Taggelder also Advertising expenses geltend gemacht werden, wenn aufgrund der besonderen Umstände keine zumutbaren Alternativen zur Verfügung stehen und somit ein Additional catering costs unvermeidbar is.
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