EStR maintenance exemption 2015 under review

March 2015

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EStR maintenance exemption 2015 under review

The Wartungserlass 2015 der Einkommensteuerrichtlinien, welcher im Assessment draft vorliegt, sieht einige Erläuterungen und Klarstellungen vor. Nachfolgend werden ausgewählte Aspekte der Meinung der Financial administration näher dargestellt.

Ausgestaltung von Fruchtgenussvereinbarungen

Einkünfte aus einem Fruchtgenuss sind dann die eigenen Einkünfte des Fruchtgenussberechtigten wenn er auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen kann, indem er am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestaltet. Maßgeblich ist dabei die actual, nach außen in Erscheinung tretende Design. Wichtige Pre-requisite für die Einkünftezurechnung ist, dass die Expenses i.Z.m. dem Gegenstand des Fruchtgenusses getragen werden (z.B. Erhaltungsaufwand, Abgaben, Zinsen), wobei es nicht notwendig ist, die Übernahme der laufenden Kosten ausdrücklich in der Fruchtgenussvereinbarung zu regeln. Darüber hinaus muss eine rechtlich abgesicherte Position begründet werden, z.B. durch Abschluss eines Notariatsakts. In Eintragung ins Grundbuch ist nicht nötig.

Abzugsfähigkeit von Abbruchkosten eines Gebäudes

In der langjährigen Diskussion um die sogenannte „Opfertheorie“ wird nun in den Income tax guidelines ausgeführt, dass bei Termination one noch verwendbaren Gebäudes die Abbruchkosten und der Restbuchwert sofort abzugsfähig sind. Es ist dabei irrelevant, ob das Gebäude in Abbruchabsicht erworben wurde oder nicht.

Wald als forstwirtschaftlicher Betrieb

Da das natürliche Wachstum der Bäume to one Value growth führt, ist ein Wald auch dann als forstwirtschaftlicher Betrieb anzusehen, wenn über Jahre hinweg keine Bewirtschaftung erfolgt und keine Erträge erzielt werden. Sofern nicht insgesamt von steuerlicher Liebhaberei auszugehen ist, ist die Veräußerung dieses stehenden Holzes (des Waldes) als abschließende Verwertung im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu besteuern. Sofern der veräußerte Wald den gesamten Betrieb darstellt, ist eine Betriebsveräußerung gem. § 24 EStG vorzunehmen.

Begünstigung nur bei endgültiger altersbedingter Einstellung der Erwerbstätigkeit

Es wird klargestellt, dass der Half rate i.Z.m. der altersbedingten Einstellung The Employment nur dann zustehen soll, wenn es sich um die endgültige altersbedingte Einstellung der Erwerbstätigkeit handelt. Während previously die Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach Ablauf eines Jahres nach Betriebsveräußerung bzw. –aufgabe harmless war, ist henceforth one Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit immer schädlich. Die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit stellt ein rückwirkendes Ereignis gem. § 295a BAO dar und ermöglicht grundsätzlich eine nachträgliche Änderung des ursprünglichen Bescheids.

Einlagen in Personengesellschaft als Veräußerung und Einlage

Will be Commercial goods nach dem 30.9.2014 in one Personengesellschaft übertragen, so sind solche Vorgänge in einen Veräußerungs- and in einen Einlagevorgang aufzuteilen. So far herrschte die Meinung vor, dass die Übertragung von Privatvermögen in eine Personengesellschaft generell also Einlage zu sehen ist. Nunmehr liegt insoweit one Einlage vor, als das Wirtschaftsgut dem übertragenden Gesellschafter further tax-related to be attributed ist – ein ausschließlicher Einlagevorgang kann daher nur bei 100% Substanzbeteiligung erreicht werden. In jenem Ausmaß, in dem das übertragene Wirtschaftsgut Also anderen Gesellschaftern steuerlich zuzurechnen ist, ist ein Exchange anzunehmen, da im Gegenzug für die Übertragung (weitere) Gesellschaftsrechte gewährt werden. Diese Aufspaltung hat selbst dann zu erfolgen, wenn merely the variable Kapitalkonto durch die Übertragung berührt wird und es zu keiner Gewährung von Gesellschaftsrechten kommt. Es ist dann auch von einer Sale im Ausmaß der Quote der anderen Gesellschafter auszugehen and from one Einlage im Ausmaß der Quote des Übertragenden. Exceptions können eintreten, wenn es sich bei den anderen Gesellschaftern um close relatives acts.

Nachversteuerung aufgrund der Verlustverwertung im Ausland verschärft

At the Tax recovery from Betriebsstättenverlusten Australia Staaten ohne umfassende Amtshilfe, welche ja spätestens im 3. Jahr nach Ansatz des Verlustes zu erfolgen hat, kommt es zu Klarstellungen. So kann es zur Nachversteuerung durch Zeitablauf nur insoweit kommen als es nicht schon to a regulären Nachversteuerung aufgrund von Verlustverwertung im Ausland gekommen ist. Für die Nachversteuerung durch Zeitablauf ist das Fehlen der umfassenden Amtshilfe im Jahr des Ansatzes des ausländischen Verlustes in Österreich maßgeblich. Eine freiwillige frühere Nachversteuerung dieser Verluste ist jederzeit ganz oder teilweise Possible.

Image: © gunnar3000 - Fotolia

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