Childcare costs within the family circle also imply the possibility of extraordinary strain.
Um Childcare costs bis zu 2.300 € pro Kind und Kalenderjahr steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Besonders substantially ist dabei, dass die Betreuung in einer institutionellen privaten oder öffentlichen Childcare facility erfolgt oder durch professionally qualified individuals, ausgenommen haushaltszugehörige Angehörige.
The Federal Fiscal Court (BFG) hatte sich unlängst (GZ RV/3100698/2012 vom 4.2.2015) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem ein Steuerpflichtiger seinem Schwiegervater (zugleich der Großvater des zu betreuenden Mädchens) für die umfassende Kinderbetreuung ein Entgelt von insgesamt 2.300 € pro Jahr bezahlte. Diese Kosten wollte der berufstätige Vater des Mädchens in eben dieser Höhe – entgegen der Ansicht des Finanzamts - als Exceptional strain absetzen. Das BFG berücksichtigte in der Frage, ob die entgeltliche Kinderbetreuung im Familienkreis anzuerkennen ist, nicht nur die Voraussetzungen zur Geltendmachung einer außergewöhnlichen Belastung, sondern auch die steuerlichen Anforderungen an Agreements between close relatives. So müssen auch Vereinbarungen zwischen Schwiegersohn und Schwiegervater Publizitätswirkung und einen clear and unambiguous, jeden Zweifel ausschließenden Contents haben sowie dem External comparison standhalten. Im konkreten Fall lag eine unterzeichnete „Vereinbarung zur Kinderbetreuung“ vor, die eine jährliche Pauschalsumme amounting to 2.300 € als Gegenleistung für die Kinderbetreuung vorsieht.
Insbesondere mit dem Hinweis auf die mangelnde Fremdüblichkeit des Honorars für die umfassende Kinderbetreuung denied the BFG die Geltendmachung als Exceptional strain. Ausgehend von einer – wie in der Vereinbarung dargelegt – wöchentlichen Kinderbetreuungszeit from 39 Stunden pro Woche würde sich ein Stundenlohn von nur 1,34 € ergeben (2.300 €/1.716 h). Vergleicht man die Tätigkeit des Schwiegervaters mit jenen von Haushaltshilfen oder Tageseltern, so ist der berechnete Stundenlohn wohl keinesfalls fremdüblich. Noch verstärkt wurde die ablehnende Entscheidung des BFG dadurch, dass das Kriterium one pädagogisch qualifizierten Person not met war. Der von dem Schwiegervater besuchte achtstündige Kinderbetreuungskurs ist nämlich nicht mit dem für die Ausbildung zur Tagesmutter oder –vater verbundenen Aufwand vergleichbar.
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