Temporary use of third-country vehicles in the EU - New regulation from 1.5.2015

May 2015

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Temporary use of third-country vehicles in the EU - New regulation from 1.5.2015

Der Tatbestand einer vorübergehenden Verwendung von drittländischen Kfz in der EU ermöglichte es So far, that ausländische Dienstfahrzeuge in der EU auch Used privately werden konnten, without dass es zu einer Verzollung kommt. Durch eine Änderung des EU-Zollkodex ergeben sich nunmehr Auswirkungen auf die Befreiung von Einfuhrabgaben für ausländische Dienstfahrzeuge. Betroffen sind davon insbesondere Dienstnehmer, die zur Arbeit in die Schweiz pendeln und denen ein Company car zur Verfügung gestellt wird. Eine Private use der Firmenfahrzeuge without one Verzollung in der EU ist aufgrund der Änderung just für die Strecke zwischen dem Arbeitsplatz im Drittland (z.B. Schweiz) und dem Wohnort im Inland möglich. Dies hat zur Folge, dass die bisher erlaubte darüberhinausgehende Nutzung als „Familienfahrzeug“ (selbst wenn sie im Anstellungsvertrag zulässig ist) ab 1.5.2015 ohne Verzollung nicht mehr möglich is.

One berufliche Nutzung des Firmenfahrzeuges muss explicitly I'm Arbeitsvertrag des Beschäftigten vorgesehen und geregelt sein. Für die berufliche Nutzung gilt bei Vorliegen dieser Voraussetzung weiterhin eine Befreiung von Einfuhrabgaben. Positiv ist zumindest, dass der Begriff des „Angestellten“ nun durch den Begriff des „Beschäftigten“ ersetzt wurde. Somit ist klargestellt, dass auch Leiharbeiter und Führungskräfte ihre Dienstfahrzeuge im Rahmen der vorübergehenden Verwendung für Heimfahrten nützen können, without to Zollanmeldung verpflichtet zu sein.

Image: © gmg9130 - Fotolia

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