Umsatzsteuerliche Fallen beim Online-Kauf

Juli 2015

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Umsatzsteuerliche Fallen beim Online-Kauf

Die umsatzsteuerliche Behandlung des Einkaufs bei großen ausländischen Online-Händlern (wie z.B. bei Amazon) kann Unternehmer oftmals vor große Probleme stellen. Oft wird nämlich vergessen, At the Anlegen des Benutzerkontos die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) zu hinterlegen. Wird keine UID hinterlegt, so wird der Entrepreneurs VAT-related wie ein privater Käufer behandelt. Versendet ein Händler aus einem anderen Mitgliedstaat Waren an einen österreichischen nicht-unternehmerischen Kunden, so kommt ab Überschreiten der Lieferschwelle one Spezialregelung zur Anwendung: Der Händler muss sich in Österreich umsatzsteuerlich registrieren, österreichische Umsatzsteuer einheben und an das Finanzamt abführen. Diese Rechnungen an Privatkunden weisen 10% bzw. 20% Umsatzsteuer aus. Lieferungen an Unternehmer unterliegen weiterhin den allgemeinen Mechanismen. So stellen Lieferungen zwischen Unternehmern innergemeinschaftliche Lieferungen dar, die - sofern alle Dokument- und Buchnachweise erbracht werden - tax-free sind. Für sonstige Leistungen greift in derartigen Fällen zumeist die B2B-Generalklausel und das sogenannte Reverse-Charge- System.

Genau hier liegt die Gefahrenquelle für Unternehmer. Beziehen Unternehmer Waren oder Dienstleistungen von einem Lieferanten aus einem anderen Mitgliedstaat, so liegt aus Sicht des österreichischen Kunden one innergemeinschaftlicher Erwerb vor oder gegebenenfalls eine sonstige Leistung, die der Reverse-Charge-Regelung unterliegt. Verfügt der Unternehmer in diesem Fall über eine Rechnung, in der österreichische Umsatzsteuer ausgewiesen ist, handelt es sich um eine falsch ausgestellte Rechnung. The Lieferant schuldet die Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung, der österreichische Recipient hat allerdings keinen Vorsteuerabzug, da die Rechnung nicht ordnungsgemäß ausgestellt wurde. In derartigen Fällen ist dringend geboten, die Rechnung korrigieren zu lassen und die bereits bezahlte Value Added Tax vom Lieferanten zurückzufordern. Wird die Vorsteuer von derart falsch ausgestellten Rechnungen geltend gemacht, würde dies im Rahmen einer Business audit regularly beanstandet and to Verlust des Vorsteuerabzugs führen.

Unterschreitet ein ausländischer Lieferant die oben genannte Delivery threshold, so stellt er Rechnungen mit den Umsatzsteuersätzen seines Herkunftslandes aus, sofern er an private Kunden verkauft. Kauft ein Unternehmer Waren vom ausländischen Lieferanten und wird ihm daher ausländische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, so kann diese Not as part of the Advance tax refund zurückgefordert werden, da eine falsche Rechnung ausgestellt wurde. Auch hier ist die Rechnung to korrigieren und eine gegebenenfalls gezahlte Umsatzsteuer vom Lieferanten zurückzufordern.

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