Kurz-Info: Antraglose Familienbeihilfe bei Geburt eines Kindes

August 2015

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Kurz-Info: Antraglose Familienbeihilfe bei Geburt eines Kindes

Since May 2015 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass die Family allowance für ein Kind, welches im Inland geboren wurde - ohne Antrag der Eltern und somit gleichsam automatic – an die Eltern ausgezahlt wird. Notwendig dafür ist, dass das Tax office basierend auf Personenstandsdaten (Standesamt) die Requirements für das Vorliegen der Familienbeihilfe prüfen kann. Im Ideal situation they will be Parents about the Familienbeihilfeanspruch ihres Kindes informiert and gleichzeitig wird ihnen die Family allowance wie auch der Kinderabsetzbetrag überwiesen. Sollten dem Finanzamt wichtige Information, wie z.B. die Kontodaten, fehlen, so wird dies in dem Informationsschreiben angemerkt. Die Eltern müssen jedoch selbst dann keinen Antrag auf Auszahlung der Familienbeihilfe stellen, sondern lediglich die gewünschten Informationen bereitstellen.

Image: © ruigsantos - Fotolia

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